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BV zu Team Foundation Server im Visual Studio - mitbestimmungspflichtiger Tatbestand durch die Möglichkeit der Rückschlüsse auf die Arbeit?

G
gsx400e
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

nun habe ich jetzt doch mal ein kleines Problem und versuche hier Hilfe zu finden. Seit ein paar Wochen setzten wir Visual Studio ein. Integriert ist der Team Foundation Server. Hier werden uns Zeiten zur Erledigung einer bestimmten Arbeit vorgegeben, die wir dann in diesem Zeitrahmen erledigen müssen.

Jetzt zu meiner Frage: Ist dies ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand im Hinblick auf möglich Auswertung durch verschiedenen Stellen und dadurch die Möglichkeit der Rückschlüsse auf die Arbeit?

Hat einer von euch schon Erfahrung mit diesem Tool. Habt ihr darüber eine BV abgeschlossen?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten schon mal vorab.

Grüße

5.42502

Community-Antworten (2)

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RolfH

16.10.2008 um 15:29 Uhr

Hallo gsx400e,

lese mal BetrVG § 87, Abs. 6 . Der BR hätte schon vor Einführung unter Erhalt aller Informationen darüber beraten, beschließen und auch eine BV machen sollen / müssen, die natürlich auch den Ausschluss sämtlicher Leistungs- und Verhaltenskontrollen enthält.

M
Magenta

16.10.2008 um 21:04 Uhr

Das was du da beschreibst scheint nicht nur eine technichsche Einrichtung zu sein, die geeignet ist die leistung der AN zu überwachen, sondern die dazu bestimmt ist.

Kein wunder, dass der AG euch nicht informiert hat. Er war sich wohl sicher, dass ihr dem nicht zustimmen würdet.

Ich würde an euerer Stelle sofort einen RA fragen, wie ihr vorgeht. Möglich ist z.B. eine Einstweilige Verfügung beim Gericht zu beantragen, dass dem AG verbietet, das Programm zu nutzen.

Hab mal einen BRM kennengelernt, die haben das bei einem eben so groben verstoß gegen BtrVG §87 gemacht. Haben auch gleich die Polizei geholt, um sicher zustellen dass die Einstweilige Verfügung auch befolgt wird.

;) hat bestimmt Einduck gemacht.

Wenn ihr denkt, ihr kommt anders weiter, könnt ihr natürlich auch etwas "sanfter" vorgehen. Den AG auf BtrVG §87 hinweisen und ihn aufforder das Programm sofort zu deinstallieren.

Ach ja: nachdem was ich im Augenblick von dem Fall weiß, würde ich mich auch auf keine BV einlassen, sondern das Tool grundsätzlich nicht zulassen.

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