Erstellt am 03.01.2020 um 09:10 Uhr von Kjarrigan
Nein verpflichtet nicht.
Bei Krankheit kannst du als BRV davon ausgehen das er verhindert ist.
Wenn er es allerdings verlangen würde, müsstet du ihn einladen.
Aber ihr seid doch Kollegen und man könnte ihn auch fragen Wie es ihm geht und ob er es möchte oder halt auch nicht.
Kommunikation hilft moistens.
Erstellt am 03.01.2020 um 09:24 Uhr von nicoline
Wie schon gesagt, eine Verpflichtung das/die Protokolle zu schicken gibt es nicht. Wir stellen immer allen ordentlichen BR Mitgliedern Einladung, Tagesordnung und Protokolle zu, damit sie bei Rückkehr auf dem Laufenden sind. Hat sich bewährt.