Guten Tag liebe JAV's !

Ich habe einen sehr dringenden Fall bei uns in der Firma.

Meine JAV-Kollegin und ich habe vor kurzem etwas bei der GL durchgeboxt, (Berechnung der Wegzeit von der Schule in den Betrieb).

Jetzt hat er versucht uns unter Druck zu setzten, uns zu erpressen.

Bis jetzt war es schon immer so das wir an einem unserer zwei Schultage (an dem längsten) nach der Schule direkt nach Hause gehen durften.
Jetzt will er uns dies streichen und uns für 1ne Stunde in den Betrieb kommen lassen.

Darf er dies im Zusammenhang mit dem Gewohnheitsrecht?

Ich habe da schon ein paar ähnlich gelagerte Fälle also Gerichtsurteile gefunden aber die hatte alle was mit Lohn/Gehalt zu tun und nicht mit Freizeit eben.

Da unser Chef schon am untersten Gesetzlichen Limit fährt wäre das mal ein toller Erfolg wenn wir Ihn damit festnageln könnten.

Bitte helft mir!!!

mfg,

Heineken87