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Niederlegung des Amtes-wie mache ich es richtig?

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DFahnert
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einer öffentlichen Verwaltung und bin SBV. Ich wurde nicht gewählt , sondern ernannt, da es keine weiteren Freiwilligen gab. Ich bin somit die einzige und habe keine Vertreter. Nun möchte ich mein Amt niederlegen. Muss ich mich an eine Form/Frist halten?

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Community-Antworten (5)

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celestro

02.01.2020 um 10:43 Uhr

Da Du nicht regulär gewählt wurdest, stellt sich mir die Frage, ob Du überhaupt ein Amt bekleidest, welches Du niederlegen kannst. :-DDDD

S
stehipp

02.01.2020 um 10:58 Uhr

abgesehen davon gibt es meines Wissens keine Fristen für die Niederlegung. Ich würde allerdings immer die Schriftform wählen, damit es im Nachhinein nicht zu Mißverstädnissen kommen kann. Auch würde ich die durch dich bisher vertretenen Personen informieren, dass sie zukünftig keine Vertretung mehr haben.

Idealerweise leitest du auch noch eine Neuwahl des SBV ein. Vielleicht findet sich ja jetzt ein anderer, der das Amt übernehmen will.

SF
SBV Frank

02.01.2020 um 14:42 Uhr

Von wem bist du denn ernannt worden?? Außerdem bin ich jetzt der Meinung, dass alle Beschlüsse des Personalrates wo du anwesend warst eigentlich unwirksam sind, oder??

D
DFahnert

03.01.2020 um 08:29 Uhr

Danke für die Antworten. Die Personalratsvorsitzende ist an mich herangetreten und hat mich mehr oder weniger überredet, da sich niemand für die SBV gefunden hat. Bei Beschlüssen des Personalrates war ich nicht dabei, da es bisher um keine Angelegenheiten von SB's ging.

E
enigmathika

03.01.2020 um 12:57 Uhr

Da die "Ernennung" ohne jegliche Formalien stattgefunden hat, braucht es jetzt auch keine Formalitäten. Sag einfach: "Ich mache das nicht mehr weiter." Der Personalrat/Betriebsrat hat die Aufgabe, eine Wahl einzuleiten, nicht, jemanden zu ernennen. Wir haben das im letzten Jahr gemacht.

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