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Informationspflicht - für Kündigungschutzprozesse bei Anforderung von Anwälten?

L
Leinefelder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen!

Muß ich für Kündigungschutzprozesse bei Anforderung von Anwälten

Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich -Sozialplan,Tarifverträge

bzw. Betriebsvereinbarungen zusenden.

5.61902

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

09.10.2008 um 18:01 Uhr

@Leinefelder, du als Betriebsrat nicht, aber dein AG Und an den sollten sich die Rechtsanwälte halten!

B
Bonita

10.10.2008 um 16:30 Uhr

Hallo,

schon richtig, das muss der BR nicht. Kann aber sein, dass der AG dem Anwalt das Leben schwer macht. Da würde ich doch dem Anwalt sagen, dass ich dem klagenden Kollegen die Unterlagen übergeben habe. Denn Mitarbeiter haben ja wohl ein Recht auf die gültigen betrieblichen Vereinbarungen (bein uns sind die auch alle im Intranet veröffentlicht und für alle greifbar)

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