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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsvertrag verloren - Kopie für Kündigungsschutzklage?

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Heinzelman
Jan 2018 bearbeitet

Irgendwie ist mein Beitrag verloren gegangen...also nochmal: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt. Ich kann leider meinen Arbeitsvertrag nicht mehr finden. Personalleiter verweigert mir eine Kopie auszuhändigen. Ich kann ja Einsicht in die Personalakte nehmen, darf aber nach seiner Auffassung keine Kopie machen. Wie solls nun weiter gehen. Brauche doch den Vertrag für die Kündigungsschutzklage.

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

09.10.2008 um 10:19 Uhr

@Heinzelman, ich würd mich mit dem AG nicht wegen des Arbeitsvertrages anlegen, obwohl ich der Ansicht bin, dass er dir eine Kopie aushändigen muss. Diesen "Job" würde ich meinem RA überlassen, der kann das besser! Dein Rechtsanwalt - du hast 3 Wochen Zeit um die Klage einzureichen - wird eine Kopie des Arbeitsvertrag anfordern und sich sicher nicht auf lange Diskussionen einlassen. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann nimm ein BR-Mitglied deines Vertrauens in die Personalabteilung mit und verlang Einsicht in deine Personalakte und notier dir die wichtigsten Daten aus deinem Arbeitsvertrag.

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jotim

09.10.2008 um 10:34 Uhr

Für eine Kü-Sch-Klage brauchst Du doch keine Kopie vom Vertrag! Die wichtigen Daten (wie lang in der Firma, welche Tätigkeit, Lohn, usw.) wirst Du entweder selbst dem Rechtsanwalt sagen können. Wenn für das Gericht spezielle Daten wichtig sein sollten, kann das Gericht ja den Arbeitgeber zur Herausgabe einer Kopie verpflichten. Dann bekommst Du (bzw. dein Anwalt) das ohnehin auch. Nur - wozu? Ich hab selbst schon Kündigungsschutzfälle vertreten und nie den Vertrag gebraucht.

P
paula

09.10.2008 um 12:03 Uhr

@jotim

"Wenn für das Gericht spezielle Daten wichtig sein sollten, kann das Gericht ja den Arbeitgeber zur Herausgabe einer Kopie verpflichten"

So funktioniert das aber nicht! Ein Gericht verpflichtet den AG nicht. Das KSch-Verfahren ist ein sogenannter Parteiprozess und es gibt keinen Amtsermittlungsgrundsatz.

Aber hier sollte man dann wirklich einen RA einschalten denn es gibt hier noch ein paar Möglichkeiten

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