§ 78a BetrVG - Wie schaut's in anderen Betrieben aus?
Wie schaut's in anderen Betrieben aus?
Nutzt ihr diesen Paragraphen voll aus? So ungefähr: "ZUFÄLLIG ist ein JAV-Mitglied bei einer JAV-Sitzung im Urlaub, sodass ein Ersatzmitglied, dass auch noch ZUFÄLLIG im Feb. auslernt, an dieser Sitzung teilnimmt?"
Irgendwie hab ich ein schlechtes Gewissen - muss ich das haben??? Oder sind solche "Tricks" gang und gäbe?
Community-Antworten (7)
06.10.2008 um 23:13 Uhr
@ccpw, wenn du in dem Satz die Wörtchen "ZUFÄLLIG" weglässt und alles seinen (hoffentlich!) geordneten und betriebsverfassungsrechtlichen Gang geht, gibt es keine Veranlassung, ein schlechtes Gewissen zu haben. Ein Ersatzmitglied der JAV hat das Recht, den § 78a BetrVG in Anspruch nehmen, das hat mit Ausnutzen oder Trick's nicht's zu tun.
07.10.2008 um 01:17 Uhr
ccpw Wieso ein schlechtes Gewissen, wenn ein Ersatzmitglied für ein zeitweiliges verhindertes (Urlaub) ordentliches JAV Mitglied, eingeladen werden muss. Wo ist da bitte der Trick bei??
07.10.2008 um 09:28 Uhr
Der Trick liegt in dem " 'zufällig' grad Sitzung, wenn ein vollMitglied Urlaub hat".
07.10.2008 um 13:11 Uhr
es sollte nicht das Ziel sein hier etwas zu schnitzen nur um "ZUFÄLLIG" jemanden in die Segnungen des § 78 a kommen zu lassen. Wenn es seinen regulären Gang geht ist alles ok. Nur weil einer in der JAV sitzt sollte er Vorteile vor den anderen Azubis haben. Das Ziel des Gesetzgebers ist ein anderes. Das JAV-Mitglied soll nicht für seine Arbeit bestraft werden. Da ist für rein "zufällige" Abwesenheiten kein Platz.
meine Meinung: wer hier was manipuliert der sollte sich mal ernsthaft Fragen wie sein Verständnis von Betriebsrats-/JAV-Arbeit ist
07.10.2008 um 14:21 Uhr
@ccpw, Ich schliesse mich paula an. Ich finde wenn möglich muss sauber gehandelt werden, weil der AG würde sofort vom BR für ein gleiches verhalten "Gerügt".
07.10.2008 um 14:53 Uhr
auch du lieber waschbär; bist du es wirklich noch :-)) ?
09.10.2008 um 14:15 Uhr
@Uhu, Ja ich bin es immer noch .-)
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