Erstellt am 19.12.2019 um 00:26 Uhr von Catweazle
Ich würde es während der Arbeitszeit machen. Auch auf die Gefahr hin dass ich rausgeschmissen werde.
Erstellt am 19.12.2019 um 07:17 Uhr von Kratzbürste
Wenn es doch eine Arbeitsanweisungen ist, ist es auch Arbeitszeit.
Erstellt am 19.12.2019 um 08:13 Uhr von stehipp
Denke auch, eher Arbeitszeit.
Abgesehen davon, was für ein Kindergarten. Wie lange kann es denn dauern einen Spind zu räumen?
Erstellt am 19.12.2019 um 08:26 Uhr von takkus
Erlaubt ist was gefällt.
Ich würde den ArbGeb sowas von auslachen. Wenn es eine Anweisung ist, dann ist es für mich ArbZ. Was will er machen? Abmahnen oder gar nochmal kündigen?
Erstellt am 19.12.2019 um 08:34 Uhr von Enigmathika
Da will jemand der Kollegin wohl unbedingt noch einen "mitgeben". meiner Meinung nach gehören administrative Arbeiten wie Kittelrückgabe, Schlüsselrückgabe und das Leeren des Spindes in die Arbeitszeit.