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BR als Prozessbeobachter bei Kündigungsschutzprozess?

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Piwi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden,

in unserem Unternehmen sind Mitarbeiter gekündigt wurden, BR hatte sich dagegen ausgesprochen, Kündigungsschutzklage wurde von den Betroffenen eingeleitet, das AG hat in erster Instanz für die Mitarbeiter entschieden (die Kündigungen für ungültig erklärt). Unsere GL hat sich entschieden das Urteil nicht anzuerkennen und somit wird der Prozess weiter geführt am LAG. Meine Frage ist unter welchen Voraussetzungen darf ein Mitglied des BR an dem Prozess als Beobachter teilnehmen? Nach welchen Paragrafen muss ich mich richten? Oder ist es richtig wenn der Arbeitgeber sagt es darf keiner vom BR daran teilnehmen?

Grüße und schönen Feiertag an alle hier, Piwi.

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Community-Antworten (10)

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pit47

02.10.2008 um 16:40 Uhr

Hallo Piwi, das ist dein Privatvergnügen.

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DonJohnson

02.10.2008 um 20:36 Uhr

@ all Ich weiß, jetzt lehne ich mich ein wenig weit aus dem Fenster, aber was wäre, wenn ein Inhous Seminar Arbeitsrecht Aktuelle Rechtssprechung zufällig an dem Tag oder den Tagen abgehalten wird und bei diesem Seminar einige Verfahren beim LAG besucht würden? Denkt ihr, es wäre schwer einen Anbieter zu finden, der das macht und selbstverständlich den vorsitzenden Richter kennt um anschließend die Urteile oder das Verfahren als solches zu erläutern?

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der_klaus1

03.10.2008 um 13:18 Uhr

Hallo, ist es nicht so, das ein BR auch immer als Zeuge in betracht kommen kann? Muss nicht zumindest der Richter über die Anwesenheit informiert werden, der dann abwägt ob ein BR Mitglied bleiben kann oder nicht? Der AG spielt für mich nur eine untergeordnete Rolle.

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Peanuts

03.10.2008 um 13:25 Uhr

"Ich weiß, jetzt lehne ich mich ein wenig weit aus dem Fenster..."

Und... hat der Aufprall sehr weh getan?

"Oder ist es richtig wenn der Arbeitgeber sagt es darf keiner vom BR daran teilnehmen?"

Das ist falsch! Der Prozess vor dem LAG wird sicher nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt finden. Die Teilnahme als Privatperson (also in Freizeit) kann vom AG nicht verboten werden.

"Meine Frage ist unter welchen Voraussetzungen darf ein Mitglied des BR an dem Prozess als Beobachter teilnehmen?"

Die Teilnahme eines BRM an einem Gerichtsprozess kann zu erforderlichen BR-Aufgaben gehören, wenn es um einen "grundsätzlichen Rechtsstreit von allgemeiner Bedeutung über eine für die Arbeit des betreffenden BR wesentliche Frage" geht. Ich habe meine Zweifel, dass es sich bei einem Kü´schutzprozess um einen solchen grundsätzlichen Rechtsstreit handelt. Fragt einen Anwalt, ob Ihr so argumentieren könntet.

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pirat

03.10.2008 um 13:43 Uhr

@klaus, es geht hier nicht um Zeuge...und die untergeordnete Rolle zahlt dir dein Gehalt. Beherzige den Rat von @peanuts.

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der_klaus1

03.10.2008 um 14:12 Uhr

@Pirat, Peanuts sagt doch im Grunde nichts anderes. Der AG kann mir nicht verbieten an einer öffentlichen Sitzung Teilzunehemen (untergeordnete Rolle). Ob ich eine LFZ bekomme oder nicht ist mir in diesem Fall egal. Ausschlaggebend ist doch ob ich als BR an diesem Prozess teilnehmen kann oder nicht. Da spielt die Privatperson aus meiner Sicht keine Rolle. Ich habe dem Richter mitzuteilen, das ich ein Mitglied des Gremiums bin und dieser hat zu entscheiden ob ich bleiben darf oder nicht.

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DonJohnson

03.10.2008 um 14:28 Uhr

nö, hat er nicht (der Sturz) - habe mich nur hinaus gelehnt - gefallen bin ich nicht, aber danke der Nachfrage. In dem Unternehmen sind mehrere MA gekündigt worden wie es aus sieht. Daß das Gremium, welches gegen eine solche "Entlassungswelle" ist Interesse hat die Kündigungsschutzklagen auch als Gremium zu verfolgen, wäre doch klar und einleuchtend. Da man solche Dinge doch auch als Schulungsmaßnahme sehen kann doch auch. Ich sehe nur da die Möglichkeit als Gremium oder besser als BRM solchen Verhandlungen beizusitzen. Ansonsten wäre es wirklich Privatangelegenheit. Mir ist wohl bekannt, dass es wärend des Verfahrens keinen Unterschied macht, ob ich als Privatperson oder als Gremium dabei bin, aber erstens hat es eine Außenwirkung für alle MA und zweitens ist es ein Rückhalt für die Kläger!

Ich weiß ich bin ein Querdenker, aber deshalb ist doch mein Gedankengang nicht automatisch falsch oder blöd. Es wurde hier auch nur folgendes gefragt: "Meine Frage ist unter welchen Voraussetzungen darf ein Mitglied des BR an dem Prozess als Beobachter teilnehmen?" Eine andere Möglichkeit als die meine sehe ich nicht!

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Alexa

03.10.2008 um 14:49 Uhr

Also auch ich sehe keine formale "Beteiligungsmöglichkeit" als BRM. Daher bleibt nur die private Teilnahme als Beobachter der öffentlichen Sitzung. Ganz weit her geholt könnte die Teilnahme EINES BRM im Auftrag des Gremiums (Beschluß) als Beobachter sein - dann wäre das BR-Tätigkeit nach § 37 (2). Aber die Teilnahme braucht gegenüber dem Gericht nicht angemeldet zu werden.

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Peanuts

03.10.2008 um 15:14 Uhr

"Ich habe dem Richter mitzuteilen, das ich ein Mitglied des Gremiums bin und dieser hat zu entscheiden ob ich bleiben darf oder nicht."

Den Richter interessiert es in einem öffentlich geführten Prozess überhaupt nicht, wer im Publikum anwesend ist. Deine Erklärung kannst Du Dir erstens schenken und zweitens wirst Du wohl kaum die Gelegenheit dazu haben, Dich entsprechend erklären zu können.

"Ob ich eine LFZ bekomme oder nicht ist mir in diesem Fall egal. "

Da Du für diesen Tag vermutlich einen Urlaubstag opfern musst, steht die Lohnfortzahlung doch überhaupt nicht zu Debatte. Und Du nimmst in diesem Fall nicht als BRM an dieser Verhandlung teil, sondern einfach nur als interessierte Privatperson. Die Teilnahme als BRM bedingt, dass es sich um erforderliche BR-Arbeit handelt, für die der AG freizustellen hat und genau das wage ich zu bezweifeln.

""Meine Frage ist unter welchen Voraussetzungen darf ein Mitglied des BR an dem Prozess als Beobachter teilnehmen?"

Schön, dass Du diese Frage damit beantwortet hast, dass das gesamte Gremium im Rahmen einer INHOUSE Schulung zum LAG fahren könnte.

"Eine andere Möglichkeit als die meine sehe ich nicht!"

Das glaube ich Dir gern!

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DonJohnson

03.10.2008 um 17:44 Uhr

Na wie gut, dass du eine andere Möglichkeit gefunden hast. Schade, dass du die hier nicht zum Besten gibst.

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