Azubis zum Frühdienst vor Schulbeginn?
Moin! Wir arbeiten in einem Betreib mit einem 3 Schichtsystem und die Frühsicht beginnt bei uns um 05.00. Da wir auch ein Ausbildungsbetrieb sind ist nun meine Frage, ob Azubis bevor ihre Schule beginnt in unserem Betrieb Frühdienst machen dürfen. Die Schule beginnt um 0745 und besteht aus einer Blocheinheit von min 2 Wochen. Die Azubis sollen nun um 0500 bei uns im Betreib anfangen und um 0700 dann zur Schule fahren, welche dann bis 1430 noch zu besuchen ist. Ich kann mir nicht so ganz vorstellen das dies rechtens ist. Danke für Eure Antwort
Community-Antworten (4)
01.10.2008 um 12:19 Uhr
Hallo,
Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind. JArbSchG §9
01.10.2008 um 12:22 Uhr
Hallo, mein Bauchgefühl sagt Mir dass das Unsinn ist. Wenn der Azubi um 5.00 Uhr in der Firma sein soll muss er ja schon um 4.00 Uhr aufstehen, oder sogar früher, je nach dem wie weit der Weg zur Arbeitsstelle ist. Bis er dann in der Schule eintrifft ist er ja geistig nicht mehr so aufnahmefähig als wenn er ausgeruht zum Unterricht kommt.
27.10.2008 um 14:09 Uhr
Wenn du, so wie es in den meisten Fällen der Fall ist, einen 40 Std. Vertrag unterschrieben hast, so kann der Arbeitgeber dich NACH der Schule auffordern, die restliche Zeit "abzuarbeiten. Hast du allerdings an einem BS-Tag 8 Stunden Unterricht so zählen sie ganz normal wie 8 Stunden Arbeit.
Wie DocPille schon richtig schrieb, kommt hierbei das JArbSchG §9 in Betracht. Hier einige Auszüge die erlauben, NACH der Schule zu arbeiten:
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
Das heißt, hast du weniger als 25 Std. in der Woche unterricht so darf der betrieb sagen - komm zur Arbeit UND zu dem kann der betrieb auch sagen, auch wenn die 25 Std. drüber sind, 2 Std. sind zulässig.
Das heißt: VOR der BS darfst du nicht eingesetzt werden (es sei denn die BS fängt aus irgendwelchen gründen erst nach 09 Uhr bei dir an). Jedoch darf der betrieb sagen, dass du NACH der Schule arbeiten kommen sollst.
28.10.2008 um 11:01 Uhr
@jofalki Sind bei euch alle Auszubildenden über 18? Und wenn nicht, wie sehen eure chichten aus?
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