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Mitarbeiter Kontrolle - Können wir Schichtmeister bzw Arbeitgeber anmahnen?

P
punto31
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Problem: in unserem Betrieb wird speziell durch den Schichtmeister ein MA kontrolliert (es wird Buch geführt über WC-Gänge / Raucherpausen / Arbeitsunfähigkeit - Notiert wird Dauer und Häufigkeit). Welche möglichkeiten haben wir als neu gewählter Betriebsrat so etwas zu vermeiden? Können wir Schichtmeister bzw Arbeitgeber anmahnen?

Danke für eure Hilfe

7.54602

Community-Antworten (2)

W
Wiewo

29.09.2008 um 14:12 Uhr

Hallo punto31,

für Dir mal den § 87 BetrVG Abs. 1 und 6 zu Gemüte.

Das ist Euer Ansatzpunkt dagegen vorzugehen. Ihr habt als BR volles Mitbestimmungsrecht.

DAH
Der alte Heini

30.09.2008 um 01:38 Uhr

Wiewo Du meinst sicherlich § 87 Abs.1, Ziffer 1+6 BetrVG.

Also, § 87 Abs.1, Ziffer 1 BetrVG könnte man eventuell nutzen. Aber für Ziffer 6 sehe ich Probleme.

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