Mitarbeiter Kontrolle - Können wir Schichtmeister bzw Arbeitgeber anmahnen?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: in unserem Betrieb wird speziell durch den Schichtmeister ein MA kontrolliert (es wird Buch geführt über WC-Gänge / Raucherpausen / Arbeitsunfähigkeit - Notiert wird Dauer und Häufigkeit). Welche möglichkeiten haben wir als neu gewählter Betriebsrat so etwas zu vermeiden? Können wir Schichtmeister bzw Arbeitgeber anmahnen?
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
29.09.2008 um 14:12 Uhr
Hallo punto31,
für Dir mal den § 87 BetrVG Abs. 1 und 6 zu Gemüte.
Das ist Euer Ansatzpunkt dagegen vorzugehen. Ihr habt als BR volles Mitbestimmungsrecht.
30.09.2008 um 01:38 Uhr
Wiewo Du meinst sicherlich § 87 Abs.1, Ziffer 1+6 BetrVG.
Also, § 87 Abs.1, Ziffer 1 BetrVG könnte man eventuell nutzen. Aber für Ziffer 6 sehe ich Probleme.
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