Trotz Krankenschein zur Arbeit - zwangsweise für leichte Bürotätigkeiten ?
Hallo zusammen,
ein MA in unseren Betrieb hatte einen Arbeitsunfall (umgeknickt) und ist daraufhin 2 Wochen arbeitsunfähig! Der Zuständige Schichtmeister hat diesen MA angerufen, und ihn darum gebeten auf der Arbeit zur erscheinen um dort leichte Bürotätigkeiten auszuüben! Meine Frage dazu, ist das zulässig? Kann der AG den Mann dazu zwingen zu erscheinen? Was können wir als BR tun, damit der AG sowas unterlässt!
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (7)
29.09.2008 um 15:08 Uhr
Hallo, punto31!
Wie kommt denn der Arbeitnehmer zur Arbeit, mit Auto oder zu Fuß? Das spielt ja auch eine Rolle. Wenn er sich den Fuß verletzt hat, kann er weder das eine noch das andere.
Gruß Dr. House
29.09.2008 um 15:20 Uhr
bitten kann man viel....
29.09.2008 um 15:22 Uhr
Wenn der MA krank geschrieben wurde, so ist er erstmal arbeitsunfähig. Der AG kann ihn nicht zwingen zur Arbeit zu kommen. Sollte der MA von sich aus bereit sein, "leichte Tätigkeiten" ausüben zu wollen/können, so kann ich ihm nur empfehlen, sich dies von seinem Arzt bestätigen zu lassen. Z.B. Herr X kann aus gesundheitlichen Gründen derzeit seine Arbeit in Vollzeit nicht ausüben. Aufgrund des Krankheitsbildes kann er aber an Werktagen maximal für vier Stunden leichte Bürotätigkeiten im Sitzen tätigen. Langes Stehen oder Laufen schadet seiner Genesung.
Somit hat sich der AN (und auch der AG) abgesichert. Noch dazu wo es ein ARBEITSUNFALL war. Die Berufsgenossenschaft läßt grüßen!
Ohne dieses Schriftstück würde ich keinen Schritt ins Büro machen.
Viele Grüße Maria
29.09.2008 um 15:40 Uhr
Hallo punto31!
Also ohne ein ärztliches Attest, dass leichte Arbeiten erlaubt sollte der AN nicht erscheinen. Mit der BG ist nicht zu spaßen, wenn dem AN ohne ein Attest im Zeitraum der AU noch einmal etwas passiert, dann guckt ihr in die Röhre...
Wenn Euer Betriebsarzt bescheinigt, dass er zu leichten Arbeiten fähig ist, dann müsst ihr das hinnehmen...
Gruß
FWLeh
29.09.2008 um 15:41 Uhr
Hai, Du auch. Nee ich werde heute in der Kita von der AWO sein die Warnstreik und da darf der waschbär nicht fehlen, bei soviel Erziehungswesen aufeinmal .-) mir fehlt ja aktuell die (Ver)Führende Hand meiner Midnightlady ....
ggf können wir ein ander mal Kaffee Trinken, Koffeein ist eh sehr fraglich bei Waschbären .-()
29.09.2008 um 15:47 Uhr
Waschbär, was willst Du uns damit sagen???? Was hat das mit der Ursprungsfrage zu tun?
Gruß Dr.House
29.09.2008 um 21:58 Uhr
@"punto 31" Was können wir als BR tun, damit der AG sowas unterlässt!
Wie wär's, wenn ihr das Ansinnen des AG mal der BG oder der Kr.K. oder dem Gewerbeaufsichtsamt weiterleitet und euch da Auskunft holt? Wäre ja mal interessant, was die dazu sagen!
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