Erstellt am 29.09.2008 um 13:08 Uhr von Dr.House
Hallo, punto31!
Wie kommt denn der Arbeitnehmer zur Arbeit, mit Auto oder zu Fuß?
Das spielt ja auch eine Rolle. Wenn er sich den Fuß verletzt hat, kann er weder das eine noch das andere.
Gruß Dr. House
Erstellt am 29.09.2008 um 13:20 Uhr von paula
Erstellt am 29.09.2008 um 13:22 Uhr von Maria
Wenn der MA krank geschrieben wurde, so ist er erstmal arbeitsunfähig.
Der AG kann ihn nicht zwingen zur Arbeit zu kommen.
Sollte der MA von sich aus bereit sein, "leichte Tätigkeiten" ausüben zu wollen/können, so kann ich ihm nur empfehlen, sich dies von seinem Arzt bestätigen zu lassen.
Z.B. Herr X kann aus gesundheitlichen Gründen derzeit seine Arbeit in Vollzeit nicht ausüben.
Aufgrund des Krankheitsbildes kann er aber an Werktagen maximal für vier Stunden leichte Bürotätigkeiten im Sitzen tätigen.
Langes Stehen oder Laufen schadet seiner Genesung.
Somit hat sich der AN (und auch der AG) abgesichert. Noch dazu wo es ein ARBEITSUNFALL war. Die Berufsgenossenschaft läßt grüßen!
Ohne dieses Schriftstück würde ich keinen Schritt ins Büro machen.
Viele Grüße
Maria
Erstellt am 29.09.2008 um 13:40 Uhr von FWLeh
Hallo punto31!
Also ohne ein ärztliches Attest, dass leichte Arbeiten erlaubt sollte der AN nicht erscheinen. Mit der BG ist nicht zu spaßen, wenn dem AN ohne ein Attest im Zeitraum der AU noch einmal etwas passiert, dann guckt ihr in die Röhre...
Wenn Euer Betriebsarzt bescheinigt, dass er zu leichten Arbeiten fähig ist, dann müsst ihr das hinnehmen...
Gruß
FWLeh
Erstellt am 29.09.2008 um 13:41 Uhr von Waschbär
Hai,
Du auch. Nee ich werde heute in der Kita von der AWO sein die Warnstreik und da darf der waschbär nicht fehlen, bei soviel Erziehungswesen aufeinmal .-) mir fehlt ja aktuell die (Ver)Führende Hand meiner Midnightlady ....
ggf können wir ein ander mal Kaffee Trinken, Koffeein ist eh sehr fraglich bei Waschbären .-()
Erstellt am 29.09.2008 um 13:47 Uhr von Dr.House
Waschbär, was willst Du uns damit sagen????
Was hat das mit der Ursprungsfrage zu tun?
Gruß Dr.House
Erstellt am 29.09.2008 um 19:58 Uhr von nicoline
@"punto 31"
*Was können wir als BR tun, damit der AG sowas unterlässt!*
Wie wär's, wenn ihr das Ansinnen des AG mal der BG oder der Kr.K. oder dem Gewerbeaufsichtsamt weiterleitet und euch da Auskunft holt? Wäre ja mal interessant, was die dazu sagen!