Betriebsratgründung petzende Kollegen - was habe ich nun zu befürchten?
Hallo!
ich habe folgendes Problem. Ich möchte gern einen Betriebsrat gründen. Zur Sache. Wir sind 2 Filialen. 1 Filiale hat einen Betriebsrat. Nun habe ich bei diesem BR nachgefragt, ob diese denn auch für unsere Filiale zuständig sind. (Wir sind nicht eigenständig, gehören also zu der Filiale) Nun hat ein BR-Mitglied bei uns in der Fa. angerufen und nach mir verlangt, da ich nicht da war, erzählte dieser einem anderen Kollegen, das ich einen Betriebsrat gründen möchte und er mit mir alles weitere absprechen will. Dieser Kollege hat nun alles brühwarm dem Chef erzählt. Der Chef weiß nun, wer Initiator der Betriebsrat-Diskussion ist. Nun meine Frage, mein Chef will mich am Montag gleich sprechen (Mein 1. Tag nach dem Urlaub) was habe ich nun zu befürchten?
Community-Antworten (14)
26.09.2008 um 23:50 Uhr
@mrpadiman was bertreibt Dein Kollege, moderne Arbeitsplatzsicherung? Oder bist Du mal persönlich mit ihm aneinander geraten?
Möglichkeit 1: Streite alles ab und versuche BR mit Hilfe der GEW installieren. Sieh dann zu das Du dann so schnell wie möglich auf die Wählerliste kommst.
Möglichkeit 2: Sage einfach der Kollege muß was falsch verstanden haben. Du hattest eine Frage an den BR und dachtest er sei für euch zuständig. Dann BR mit hilfe der GEW.
Wie Du Dich entscheidest kann man hier schlecht beurteilen da man das Klima in der Belegschaft, und besonders das zu dem besagtem kollegen nicht kennt.
Ein Feedback von Dir wäre nett
27.09.2008 um 09:58 Uhr
Moin zusammen - Hmmm gestern war es spät bei mir und heute wohl zu früh, aber wenn ich es richtig verstanden habe, sind die beiden Filialen ein einheitlicher Betrieb (siehe dazu "Betriebsratspraxis A bis Z" Difinition Betrieb). Auf Wunsch kann ich hier später zitieren. Von daher habt ihr schon einen BR und könnt keinen neuen wählen. Interessant wäre es nun, dieses festzustellen. Eventuell ändert sich somit was am jetzigen Gremium (wenn alle Voraussetzungen gegeben sind). Dafür bräuchte man aber echt mehr Infos.
27.09.2008 um 15:04 Uhr
@ Don Johnson Der frühe Vogel fängt den Wurm. Mit Deiner Annahme könntest Du recht haben, deshalb habe ich ja auch möglichkeit zwei aufgezeigt. Dafur bräuchte man aber tatsächlich mehr info´s über die Struktur des Betriebes. Solltees aber tatsächlich so sein das nur ein Betriebsrat für alle zuständig sind, wäre zu überlegen ob die letzte Wahl überhaupt rechtsmäßig gelaufen ist. Konnten sich alle MA aus beiden Betrieben als BR aufstellen lassen und konnten alle MA aus beiden Betrieben den BRwählen ?
27.09.2008 um 15:20 Uhr
Hallo,
ja die Sache ist ein wenig verwirrend. Habe mich vor kurzem mit dem Betriebsrat in der anderen Filiale unterhalten. Die meinten, theoretisch sind sie für uns mit zuständig, aber da sich die ganze Zeit niemand gemeldet hat, dachten sie halt, bei uns sei alles in Ordnung. Wir haben auch total andere Arbeitszeiten und auch völlig andere Gehälter und Stellenbezeichnungen. Also komplett andere Struktur als in der anderen Filiale.
Das Problem ist, der Kollege der den Anruf angenommen hat, ist mein direkter Vorgesetzter, und der würde seine Mutter verkaufen, wenns darum geht, im Betrieb weiterzukommen...
27.09.2008 um 16:48 Uhr
was heißt theoretisch ? entweder ja oder ja! Dann verstehe ich nicht warum Du einen BR wenn der vorhandene für euch zuständig ist. Zu Deinem Problem rate ich Dir dann meine Möglichkeit zwei in betracht zu ziehen und villeicht unterstützt der BR ja Deine Antwort. Nimm vorher kurz Kontakt zu ihm auf. Und erkläre ihm den Sachverhalt. Du hast auch das Recht das ein Betriebsratmitglied Deines vertrauens an diesem Gespräch mitteilnimmt. Frag ihn ob er Dich unterstützt. Bei der Gelegenheit kannst Du ihm ja mal eure Lage in eurer Filiale darstellen und das ihr Wünscht das sie sich auch regelmäßig bei euch blicken lassen und evtl. auch Sprechzeiten einführen. Auf jeden Fall solltet ihr einen Schaukasten haben wo drin steht wann und wie euer BR zu erreichen ist.
27.09.2008 um 17:53 Uhr
mrpadiman, frage mich, wie ein BRM nur so blöd sein kann, Deinem Vorgesetzten von Deinem Wunsch zu erzählen, einen BR zu gründen.
Mir scheint aber, dass Du wirklich mal bei der GEW (Jube, ich meine Gewerkschaft), nachfragen solltest, ob § 4 BetrVG zum tragen kommt oder nicht. Dort kannst Du in Verbindung mit §1 BetrVG selbst auch schon mal ein wenig forschen. Aber zur Zeit ist der BR m.E. für Euch zuständig.
Ansonsten: Setz das BRM auf den Topf und mache ihm klar, dass er Dir jetzt den Rücken stärken muss. Z.B. indem er auch behauptet, dass er Dich falsch verstanden hat. Wahrscheinlich ist bei so einer Plaudertasche aber, dass er es schon mehr Leuten erzählt hat als Dir lieb sein kann. Du kannst ihn auch zum Gespräch mitnehmen, wenn Du ihm zutraust, dass er Dir den Rücken stärkt. Oder eines der anderen BRM.
27.09.2008 um 19:23 Uhr
Bei der Gewerkschaft war ich schon und habe auch schon einige Informationen, ABER: bis jetzt hat der Berater von der Gewerkschaft noch nichts unternommen, er wollte sich mit den Kollegen der anderen Filiale in Verbindung setzen und die Sachlage klären.
Das Problem ist, das der Chef mich seit eh und je nicht mag. Er nutzt jede Situation um zu sticheln. Aber das ist nicht der Grund, warum der BR her soll.
Ich werde mich am Montag gleich mit dem Kollegen in der anderen Filiale in Verbindung setzen. Bis jetzt konnte ich es nicht, da ich im Urlaub bin und hier daheim keinerlei Kontaktdaten dazu habe.
27.09.2008 um 22:56 Uhr
Du musst bzw. solltest doch wissen, ob Ihr den BR dieser Filiale mitgewählt habt oder nicht.
Wenn Ihr diesen BR nicht gewählt habt, würde ich eher davon ausgehen, dass dieser BR für Euch nicht zuständig ist!
Und wie ist das zu verstehen "Wir sind 2 Filialen. 1 Filiale hat einen Betriebsrat. ... Wir sind nicht eigenständig, gehören also zu der Filiale."
Was denn nu? Seid Ihr eine "Filiale der Filiale mit BR" oder seid Ihr die Filiale Nr. 2 und gehört z.B. zum selben Unternehmen?
27.09.2008 um 23:27 Uhr
Also wir haben den BR nicht mitgewählt! Es gab auch keinerlei Info, wann und wie die letzte Wahl stattfand.
Zu der Filiale. Es gibt einen Mutterkonzern, daraus ergeben sich einige Filialen oder Ableger. Also wir gehören zum Unternehmen und sind praktisch Filiale 2.
28.09.2008 um 01:10 Uhr
Boah hey, das glaube ich nciht. Ich gebe zu dass ich mit diesem Thema auch so meine Schwierigkeiten habe, aber Peanuts, was du schreibst ist Bullshit (mit verlauben). Was heißt denn Filiale? HÄ? Was ist ein eigenständiger Betrieb? Zitat: "Nun habe ich bei diesem BR nachgefragt, ob diese denn auch für unsere Filiale zuständig sind. (Wir sind nicht eigenständig, gehören also zu der Filiale)" Und nur weil die Wahl vermutlich falsch gelaufen ist, wird die Betriebsstruktur geändert? Hast du auch das gelesen? "Die meinten, theoretisch sind sie für uns mit zuständig, aber da sich die ganze Zeit niemand gemeldet hat, dachten sie halt, bei uns sei alles in Ordnung."
Ok, in meiner ach so tollen Art versuche ich mal wieder das zu vergleichen - Achtung, nicht machen!!! Der Vergleich: " Ich bin der Meinung ich darf innerhalb geschlossener Ortschaften 100 fahren - die Stvo interessiert mcih nciht, damit befasse ich mich nciht, weil der Staat mir persönlich nie gesagt hat, das er Probleme damit hat.
Und wenn es ein Konzernn ist, wo ist dann der KBR? (nur am Rande - übrigens danke Kölner für die Tipps)
28.09.2008 um 15:36 Uhr
"Und wenn es ein Konzernn ist, wo ist dann der KBR? "
Die Errichtung eines KBR ist eine rein fakultative Angelegenheit.
"Was heißt denn Filiale? HÄ? "
Der Begriff "Filiale" taucht überwiegend nur bei bestimmten Unternehmens-/Konzernkonstrukten auf, die mich nicht an einen "Betriebsteil" glauben lassen. Dass es auch noch einen MutterKONZERN gibt, nährt meine bereits geäußerte Vermutung.
"Ich gebe zu dass ich mit diesem Thema auch so meine Schwierigkeiten habe, ..."
Da möchte ich Dir nicht widersprechen.
Nachtrag
Dein Vergleich ist völlig daneben! Jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, musste lernen, welches Tempolimit z.B. innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt.
28.09.2008 um 16:30 Uhr
Also noch einmal Klartext an einem Beispiel:
Nehmen wir an es gibt eine Firma X, diese hat eine Tochterfirma. Diese Tochterfirma hat 2 Niederlassungen eine hier, einen halt woanders. In der Firma X gibt es einen KBR. Bei der einen Niederlassung gibt es einen BR bei uns halt nicht. Vielleicht ist dies jetzt besser ausgedrückt?! Filiale war wohl das Falsche wort, eher ein Standort bzw. Niederlassung. Praktisch sind wir der Auslagerungsstandort von dem anderen.
Ich denke mal, wir müssten hier einen eigenen BR gründen?
28.09.2008 um 19:46 Uhr
mrpadiman, glaubst Du im Ernst, dass Dir hier jemand definitiv sagen kann, ob der BR für Euch zuständig ist oder nicht? Dazu würde es viel mehr Einblicke in Euren Betrieb bedürfen. Selbst die nicht erfolgte Wahlbeteiligung heißt nicht zu 100%, dass der BR nicht trotzdem zuständig ist. Vielleicht ist die Wahl nicht korrekt gelaufen, wer weiß?
Ich kann Dir nur noch mal ein Studium der § 1 und 4 BetrVG sowie einen weiteren Gang zur GEW und ein Gespräch mit dem bestehenden BR ans Herz legen.
28.09.2008 um 23:07 Uhr
@mrpadiman Behrezige Lotte´s rat, alles andere ist spekulativ
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