Erstellt am 26.09.2008 um 06:33 Uhr von pirat
@Hase82,
zu 1,. jepp, es sei denn, du wirst als Sachverständiger geladen....aber das hat mit deiner ursprünglichen Frage nichts zu tun...
zu 2., immer dann, wenn ein ordentl. BRM verhindert ist...
zu 3., warten bis du ordnungsgemäss geladen wirst....Finger weg vom Typ "fake"....
Irgendein ordentliches BRM, wird doch irgendwann auf Schulung sein oder so?
Erstellt am 26.09.2008 um 09:01 Uhr von Kölner
@Hase82
Ich mache mich bestimmt unbeliebt....
...aber aus Gründen des Kündigungsschutzes sollte man nicht das Amt eines BR missbrauchen!
Erstellt am 26.09.2008 um 10:14 Uhr von STAN001
@Kölner:
Damit machst du dich nicht unbeliebt! - Im Gegenteil: Ich unterstütze deine Aussage voll und ganz! Das sind mir die "Richtigen", die nur aus Fragen des Kündigungsschutzes sich in den BR wählen lassen! Da habe ich sehr wenig Verständnis!!!
Zur ursprünglichen Frage:
Es gäbe noch die Möglichkeit mit dem AG eine Vereinbarung zu treffen, dass man bei betriebsbedingter Verhinderung (...die es eigentlich nicht geben darf) immer auf ein Ersatzmitglied zurückgegriffen werden kann. Ist zwar nicht ganz "Gesetzeskonform", jedoch: "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Erstellt am 26.09.2008 um 10:28 Uhr von milka
Hallo Hase82,
bin da mit Kölner und STAN001 einer Meinung.
Solltest vielleicht wirklich mal bewusst werden, welche Aufgaben und Pflichten man als BR-Mitglied hat und ob Du das wirklich willst. Ein BR vertritt die Interessen der gesamten Belegschaft! Da haben die eigenen Interessen auch mal zurück zu stehen.
Erstellt am 26.09.2008 um 10:35 Uhr von Mona-Lisa
@STAN001,
eine Pakt mit dem AG, dass bei betrieblicher Verhinderung immer ein Ersatzmitglied geladen werden kann?
Willst du das BetrVG reformieren??
Prima! Dein AG würde diese "Vereinbarung" mit Juhuu unterschreiben, denn dann kann er Beschlüsse, die ihm nicht in den Kram passen jederzeit über den Haufen werfen, ist dir das klar?
@Hase82,
du solltest mal in dich gehen und danach forschen, warum du dich bei der letzten Wahl als BR zur Verfügung gestellt hast.....
Erstellt am 26.09.2008 um 11:43 Uhr von STAN001
@Mona-Lisa:
Natürlich kann er das tun (Beschlüsse irgendwann über den Haufen werfen) - aber was ist mit uns? Auch wir als BR könnten das...
Die Frage ist und bleibt, was wir wollen? Einige Kollegen tun sich schwer damit an Sitzungen teil zu nehmen, weil sie zum Sitzungszeitpunkt die Einzigen sind, die z.B. eine Maschine reparieren können, oder das ganze Schichtenpläne über den Haufen geworfen werden müssen, nur damit das BR-Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann. Häufig ist es diesen Kolleginnen und Kollegen weitaus lieber, dass für sie ein BRM einspringt, als das sie als "Querulant" in Belegschaft und Leitung angesehen werden.
Kann nur noch mal wiederholen: Wenn, dann gilt die Möglichkeit des "Beschlüsse über den Haufen werfen" für beide Seiten! Und es ist die Frage, ob ein AG gegen einen Beschluss vorgeht, den er selbst unterschrieben hat!
Erstellt am 26.09.2008 um 13:09 Uhr von pirat
@ Leute,
nun fallt doch nicht alle über den armen Hasen her....
vielleicht will ja sein AG genau aus diesem Grund, weil er kein Hasenfuss ist und sich betriebsrätlich engagieren möchte, und der AG lieber seinen SchmusseBR behalten will.....ihn los werden?
Erstellt am 26.09.2008 um 14:27 Uhr von Hase 82
Pirat ich Danke dir !!
Da sieht man mal wieder wie leicht FALSCHE Meinungen gebildet werden!
Naja wie auch immer !!
Erstellt am 26.09.2008 um 14:42 Uhr von Mona-Lisa
@Hase,
das sind keine falschen Meinungen, sondern AUCH Meinungen, oder?
Erstellt am 26.09.2008 um 15:12 Uhr von docpille
was ist nur aus diesem Forum geworden.....tztztz
Erstellt am 26.09.2008 um 15:33 Uhr von DonJohnson
@ Pirat
Alter Seebär, schau dir bitte mal den letzten Teil der Frage von Hase an: "Was kann ich tuen um an den Kündigungsschutz zu gelangen?" Also ich sehe es genauso wie die anderen!
@Hase
Schau dir bitte mal deine Frage an - daraus geht doch eindeutig hervor was du möchtest - den besonderen Kündigungsschutz, und dass du dafür hier "runter gemacht" wirst, ist doch klar! Wir alle hier reißen uns für unsere MA den Hintern auf - Tag für Tag. Wir machen uns unbeliebt (bei AG und bei AN, da man es nicht jedem recht machen kann - ist so bei kollektiven Entscheidungen). Und genau aus diesem Grund haben wir diesen besonderen Kündigungsschutz und nciht nur weil wir uns einmal zur Wahl gestellt haben und dann irgend einen Weg zu finden für uns das Beste zu bekommen.
Sollten wir dir hier Unrecht tun, schreib uns doch einfach wieso du den willst... Wenn du das nciht macht, werde ich zu diesem Thema kein Wort mehr von mir geben.
Erstellt am 26.09.2008 um 15:48 Uhr von DonJohnson
@ Pirat
Noch ein Indiz: Schau mal: Betriebsratversammlung Erstellt am 25.09.2008 - 15:51 von Hase82
"...Es geht darum, den kündigungsschutz zu erhalten bei einer teilnahme als " Erstaz "."
Erstellt am 27.09.2008 um 05:09 Uhr von Hase82
Das scheint dir ja hier richtig spaß zu machen ^^
Ich habe allerdings keine lust hier eine disskusion wegen meiner Frage anzufangen!
Wenn es dir spaß macht kannst du ja weiter machen die Leute die hier zu kritisieren die etwas erfahren möchten !!
Pirat ich danke dir vielmals.
Erstellt am 27.09.2008 um 09:34 Uhr von pirat
@Hase82,
Kausalitätserklärung...
Eine genaue Definition, was ehrenamtliches Handeln wesentlich ausmacht, im Unterschied zum Engagement anderer Art, ist kaum möglich, ohne dass Kritiker, zu Recht, auftreten.
IMHO....BRtätigkeit geht für mich immer mit dem Begriff Ehrenamt einher. Leider scheint es bei manchen *Kandidaten* einem allgemeinen Wertewandel zu unterliegen. Die primäre Definition muss immer aus sozialer Verantwortung gegenüber den Wählern betrachtet werden. Solltest du, aus einer eigenen Befindlichkeitsstörung herraus, deine Frage artikuliert haben, muss ich meinen Vorschreibern in vollem Umfang zustimmen. Notabene...der BR vertritt die Interessen der AN in einem UN.... nicht seine Eigenen.
"Ich habe allerdings keine lust hier eine disskusion wegen meiner Frage anzufangen!"...Why Not?
Erstellt am 27.09.2008 um 10:22 Uhr von STAN001
Wenn ich nun richtig "zwischen den Zeilen" von "Hase" gelesen habe, dann scheint sein primäres Ziel (weil aktuell) zu sein, einen besonderen Kündigungsschutz zu erhalten. Im Moment scheint er Sorgen zu haben, dass er demnächst ein entsprechendes Schreiben erwartet... - An der Stelle ist seine Art der Fragestellung zu verstehen (auch wenn wir es nicht akzeptieren können, aus diesen Gründen BR-Arbeit zu machen)
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass er auch gewillt ist BR-Arbeit im eigentlichen Sinne zu verstehen!
Tipp: Sehe zu, dass du in den "Top-Urlaubs-Zeiten" arbeiten bist (auch wenn es privat ärgert). Meist sind dann auch einige BRM in Urlaub oder krank oder auf Lehrgängen... - Ansonsten gibt es keine Möglichkeit die "Nachrückerliste" zu umgehen...