Unser freigestellter BRV hängt die meiste Zeit nur rum - was tun?
Kann man einen BRV auch nicht mehr ganztags freistellen? Unser BRV hängt sowieso die meiste Zeit nur rum und viele Kollegen ärgern sich! Er ist schon in der 3. Amtszeit! Der BRV kann doch auch nur halbtags freigestellt werden und die andere Zeit wieder einer geregelten Arbeit nachgehen?! Wer bestimmt dass? Wir im BR stimmen zwar ab, aber hat der Arbeitgeber bei der Freistellung nicht auch noch ein Wörtchen mitzureden?
Vielen Dank für eure Antworten maria s.
Community-Antworten (1)
01.05.2006 um 15:49 Uhr
@maria s. Du bist BR'in und stellst eine solche Frage? Wer wählt denn den BRV und wer wählt die Freistellungen? Wer beschliesst denn, wie die Freistellungen nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG umgesetzt werden sollen? Warum bist Du/seid ihr im Gremium nicht frau/manns genug, solche BRV-Probleme intern zu klären? Fragen über Fragen...
Und den AG würde ich lediglich bezüglich der Beratungen nach § 38 Abs. 2 BetrVG ins Boot holen - aber niemals würde ich ihn an den Problemen und internen Schwierigkeiten des BR-Gremiums beteiligen!
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