Erstellt am 24.09.2008 um 21:29 Uhr von jotim
da wirst du hier lange warten müssen!
einen paragraphen der einen arbeitgeber einfach so zwingt fahrgeld (von und zur Arbeit) zu zahlen, kenn ich nicht. dafür ist - wenn überhaupt - das finanzamt bei der steuererklärung dann zuständig.
wenns um geschäftsfahrten geht, also während der arbeit, dann ist natürlich der chef dran.
vielleicht klärst du uns mal auf, was du genau meinst.
Erstellt am 25.09.2008 um 19:46 Uhr von sauer
sagen wir mal wir haben35 verkaufsstellen und fünf ferienhelfer oder aushilfen die dann zum beispiel jeden tag in einer anderen verkaufstelle eingesetzt werden manchmal wechseln sie am tag sogar zwischen zwein.manche fahren mit bus und bahn oder mit auto.bekommen die ihr fahrgeld vom ag erstattet finanzamt kommt nicht in frage dafür sind die kilometer zu wenig.können die das über eine reisekostenabrechnung beim ag anfordern.