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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrgeldrückerstattung - von Ferienhilfen,Springern oder Aushilfen?

S
sauer
Jan 2018 bearbeitet

hallo ihr lieben ich wollte mal fragen ob einer einen § kennt für fahrgeldrückerstattung von ferienhilfen,springern oder aushilfen wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte

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Community-Antworten (2)

J
jotim

24.09.2008 um 23:29 Uhr

da wirst du hier lange warten müssen! einen paragraphen der einen arbeitgeber einfach so zwingt fahrgeld (von und zur Arbeit) zu zahlen, kenn ich nicht. dafür ist - wenn überhaupt - das finanzamt bei der steuererklärung dann zuständig. wenns um geschäftsfahrten geht, also während der arbeit, dann ist natürlich der chef dran. vielleicht klärst du uns mal auf, was du genau meinst.

S
sauer

25.09.2008 um 21:46 Uhr

sagen wir mal wir haben35 verkaufsstellen und fünf ferienhelfer oder aushilfen die dann zum beispiel jeden tag in einer anderen verkaufstelle eingesetzt werden manchmal wechseln sie am tag sogar zwischen zwein.manche fahren mit bus und bahn oder mit auto.bekommen die ihr fahrgeld vom ag erstattet finanzamt kommt nicht in frage dafür sind die kilometer zu wenig.können die das über eine reisekostenabrechnung beim ag anfordern.

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