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Probezeit und Kündigung - Verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis um die 14-tägige Kündigungspflicht?

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Deejay
Jan 2018 bearbeitet

Bei unserer Kollegin endet die Probezeit zum 30.09.2008. Trotz eine 14-tägigen Kündigungspflicht wurde Ihr heute am 24.09.2008 mitgeteilt, daß Sie die Probezeit nicht "bestanden" hat und das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Hier 2 Fragen dazu: Verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis um die 14-tägige Kündigungspflicht? Muss der Arbeitgeber der Kollegin jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?

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Community-Antworten (6)

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Deejay

25.09.2008 um 10:25 Uhr

Hallo, das ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit, die am 30.09.2008 endet. Die Kollegin ist außerdem noch alleinerziehende Mutter mit einem nicht volljährigen Kind (damit können wir im BR gar nicht vom Anstandsgefühl umgehen).

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wölfchen

25.09.2008 um 10:44 Uhr

. . . auch wenns weh tut und sich innerlich alles dagegen sträubt - eine Kündigung ohne Angabe von Gründen und mit der verkürzten Kündigungsfrist von 14 Tagen kann (leider) bis zum letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden, auch wenn dann die Beschäftigung durch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausgeht. . .

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Deejay

25.09.2008 um 10:53 Uhr

Vielen Dank für die Antwort - wir hatten gehofft, wir könnten in irgendeiner Art und Weise noch etwas tun. Wir (BR) können aber dieser "Personalführungsweise" überhaupt nicht mehr folgen - wissen aber, dass uns die Hände gebunden sind. Hat denn irgendwer schonmal in einer solchen Angelegenheit einen offenen Brief an die GL und Personalstelle geschrieben, um sich 1) über diese anstandslose Art der Kündigungen zu äußern und distanzieren und 2) der GL mal offen die Meinung diesbezüglich zu sagen, im Hinblick darauf, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, auch Kündigungen in der Probezeit sozialverträglich zu handeln??

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wölfchen

25.09.2008 um 10:56 Uhr

P.S.: Ihr wisst aber schon, dass der BR vor jeder Kündigung, auch wenn sie während der Probezeit ausgesprochen wird, anzuhören ist? Und wenn der AG diese Kündigung erst kurz vor Ende der Probezeit aussprechen will, kann er terminlich ganz schön ins Schwitzen kommen . . .

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wölfchen

25.09.2008 um 10:59 Uhr

P.P.S.: hat Euch denn der AG vor dem 24. angehört? Wenn nicht, dann ist die Kündigung unwirksam und jetzt noch die Anhörung starten wäre zu spät, denn die Wochenfrist ist nicht mehr zu halten und ich gehe doch mal davon aus, dass Ihr die auch voll ausschöpfen würdet?

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Deejay

25.09.2008 um 11:06 Uhr

Wr sind gerade dabei, das umzusetzen....

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