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Entstehung von Gesamtbetriebsrat nicht den Mitarbeitern mitgeteilt

T
Topf
Jan 2018 bearbeitet

Ein Betrieb mit vielen Standorten in Deutschland hatte bisher nur in einem Standort einen Betriebsrat. Nun ist in anderem Standort ein BR gewählt. Es entstand deshalb ein Gesamtbetriebsrat. Dies wurde im Unternehmen den Mitarbeitern nicht mitgeteilt. Bei Anfragen wird an die Rechtsabteilung verwiesen.

5.03203

Community-Antworten (3)

RW
rainer w

24.09.2008 um 01:51 Uhr

@Topf Rechtlich in Ordnung. In Punkto Öffentlichkeitsarbeit, des BR oder GBR nicht zu verstehen.

P
Peanuts

24.09.2008 um 13:39 Uhr

"Bei Anfragen wird an die Rechtsabteilung verwiesen."

Wer verweist wen und warum an die Rechtsabteilung?

"Rechtlich in Ordnung."

Wenn es um Anfragen von KollegInnen oder an den BR/GBR gehen sollte, halte ich das überhaupt für o.k.. Was hat die Rechtsabteilung damit zu tun?

"Dies wurde im Unternehmen den Mitarbeitern nicht mitgeteilt."

Dann wird es Zeit, diese Information nachzuholen!

T
Topf

25.09.2008 um 01:52 Uhr

@peanuts

Ich weiß es nicht, was das soll. Vielleicht blocken der Anfrager oder auf Schwarze Listen setzen, wer weiß.

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