Erstellt am 23.09.2008 um 23:51 Uhr von rainer w
@Topf
Rechtlich in Ordnung. In Punkto Öffentlichkeitsarbeit, des BR oder GBR nicht zu verstehen.
Erstellt am 24.09.2008 um 11:39 Uhr von peanuts
"Bei Anfragen wird an die Rechtsabteilung verwiesen."
Wer verweist wen und warum an die Rechtsabteilung?
"Rechtlich in Ordnung."
Wenn es um Anfragen von KollegInnen oder an den BR/GBR gehen sollte, halte ich das überhaupt für o.k.. Was hat die Rechtsabteilung damit zu tun?
"Dies wurde im Unternehmen den Mitarbeitern nicht mitgeteilt."
Dann wird es Zeit, diese Information nachzuholen!
Erstellt am 24.09.2008 um 23:52 Uhr von Topf
@peanuts
Ich weiß es nicht, was das soll. Vielleicht blocken der Anfrager oder auf Schwarze Listen setzen, wer weiß.