Kündigungen aufgrund von Arbeits-Auslagerung?
Hallo Betriebsratskolleginnen und Betriebsratskollegen,
in unserer Firma sollen einzelne Abteilungen geschlossen werden.
Die Aufgaben und Arbeiten sollen an Fremdfirmen vergeben werden, da die GF der Meinung ist, dass dieses bessere Ergebnisse zu günstigeren Kosten erbringt.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen "freigestellt" also gekündigt werden !
Ich halte dieses nicht für rechtmäßig.
Es können doch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden, ohne das die Arbeitsplätze wirklich wegfallen.
Die Arbeiten sollen ja durch andere Mitarbeiter in anderen Firmen erbracht werden.
Laut GF spart die Firma dadurch Geld, da nur dann Kosten entstehen, wenn tatsächlich Arbeiten/Aufträge anfallen.
Wie sollte sich der Betriebsrat in dieser Situation verhalten ?
Die pläne sind schon recht konkret und sollen uns in der nächsten Woche vorgelegt werden.
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß Werner
Community-Antworten (2)
24.09.2008 um 09:01 Uhr
Hallo Werner-2222, nach § 111 BetrVG sind diese Maßnahmen Betriebsänderungen. Der BR sollte sich mit der GEW oder einen Rechtsanwalt darüber beraten
24.09.2008 um 16:25 Uhr
das nennt man outsourcing und ist leider vielfach mit dem wegfall von Arbeitsplätzen verbunden. Dass jemand anderes das dann macht ist erst einmal nicht entscheidend. Ob der Grund für eine betriebsbedingte Kündigung gegeben ist richtet sich zunächst einmal danach, ob im BETRIEB die Arbeitsplätze entfallen. Das ist hier ja wohl gegeben.
Sicherlich gibt es hier Einschränkungen (z.B. wenn mittels Leiharbeitern operiert wird) aber da kann Euch sicher ein Anwalt helfen
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