Erstellt am 23.09.2008 um 17:22 Uhr von Mona-Lisa
@luksus,
demnach seid ihr noch "komplett", oder? Wenn ihr keinen Ersatz mehr habt, dann kann ein verhindertes BR - Mitglied eben nicht mehr vertreten werden.
Nachwahl mit einer neuen Liste.... ne ne, so läuft das nicht!
Sollte aber nun einer von den amtierenden Kollegen ausscheiden, bzw. sein Amt niederlegen, dann müssen Neuwahlen eingeleitet werden.
§ 13 BetrVG, 2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder (Kommentierungen lesen)