Erstellt am 23.09.2008 um 20:04 Uhr von Alexa
Hallo Volke,
was soll/muss denn nach eurer Meinung durch so eine BV geregelt werden?
Etwas mehr Info wäre schon hilfreich.
Erstellt am 23.09.2008 um 21:43 Uhr von Volke
Hallo Alexa,
danke für die rasche Antwort.
Zunächst einmal muss man die Grundsatzfrage stellen; ist es überhaupt nötig diesbezüglich eine BV zu beschließen? Einige bei uns im BR sind der Meinung ,ja! Da es immer vorkommen kann das bei Projekten basierend auf die Six Sigma Methodik personenbezogene Daten erfasst werden müssen/können. Da dieses mitbestimmungspflichtig ist wollten wir vorab dieses in einer BV klar definieren. Natürlich könnte ich mir auch Vorstellen ,daß man Rahmenbedingungen wie z.B wo sind die Black Belts angesiedelt, wie sieht die Projektabwicklung aus u.s.w. Aber Schwerpunkt ist natürlich der Umgang mit personenbezogenen Daten.
Erstellt am 24.09.2008 um 09:53 Uhr von peanuts
Six Sigma bietet ja nun recht umfangreiche Softwaremodule an, um Prozessoptimierung betreiben zu können. Die Detailtiefe ist enorm, auch was personenbezogene Daten betrifft.
Wichtig ist doch, welche Auswertungen gefahren werden können und vor allem sollen! An einem anderen Punkt könnt Ihr nicht ansetzen, wenn es um den Schutz Eurer KollegInnen geht.
Erstellt am 24.09.2008 um 14:57 Uhr von paula
six sigma ist erst einmal ein Oberbegriff für eine Methode. Hier gibt es aber eine Vielzahl von Varianten und die muss man sich dann im Detail anschauen.
Bei uns läuft auch gerade eine Vorstudie zu dem Thema. Der AG setzt aber zur Zeit auf einem bestehenden (auch vereinbarten) Berichtswesen auf und faßt nur bereichsbezogene Daten zusammen. Da hatten wir keinen Regelungsbedarf. Sollte sich hier noch etwas näheres ergeben muss man sich anschauen was da passiert und gewollt ist und ob das mit unserer EDV-Rahmen-BV zusammen paßt.
Man sollte sich also erst mal genau anschauen was da geplant ist. Vielleicht auch mal einen Sachverständigen hinzuziehen der die Methode schon kennt
Erstellt am 24.09.2008 um 17:25 Uhr von Volke
Vielen Dank für eure Beiträge, aber anscheinend haben einige mein Anliegen noch nicht wirklich verstanden. Nochmal...
Ich bin mit der Six Sigma Methodik sehr gut vertraut da ich zertifizierter Black Belt bin.
Es geht hier nicht darum über die Methodik ansich eine Regelung zu treffen , denn die ist in der Methodik eindeutig vorgegeben,sondern lediglich eine BV zu generieren wo festgehalten wird ob und wie man im Rahmen von Six Sigma Projekten mit personenbezogenen Daten umgeht.
Es ist richtig das die Six Sigma Methodik nicht zwingend diese Daten benötigt ,jedoch je nach Umfang des jewiligen Projektes kann es sein dass z.B zur Erfassung der Ausschußrate/Durchlaufzeiten/Stillstandzeiten gezwungenermaßen personenbezogenen Daten mit erfasst werden.
Erstellt am 24.09.2008 um 23:29 Uhr von paula
ist die Erfassung dieser Daten irgenwo bei euch geregelt? Wenn nein: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG!
Erstellt am 25.09.2008 um 15:20 Uhr von Volke
Natürlich ist das über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geregelt. Ebendrum brauchen wir eine BV die es uns (Six Sigma Projektleiter) erlaubt im Rahmen der jeweiligen Projekte personenbezogene Daten zu erfassen und diese für analytische Auswertungen zu nutzen. Dabei ist natürlich darauf zu achten,und jetzt spreche ich als BR-Mitglied, dass diese Daten nicht zur Leistungsbewertung genutzt werden dürfen.Wie ihr seht befinde ich mich stets bei einer Gratwanderung und eine BV soll mir halt diese Gratwanderung im besten Falle erleichtern.