Rolle der Schwerbehindertenvertretung bei Mobbing?
Ein schwerbehinderter Kollege "S" wird durch einen nicht behinderten Kollegen "N" gemobbt. Das Mobbing hat jedoch wahrscheinlich nichts mit der Behinderung zu tun.
Der Fall: N ist der Meinung, dass S einen Fehler gemacht hat. Er teilt dies nicht dem N mit, sondern schickt eine Mail an den Personalvorgesetzten von S, sowie an 2 weitere Kollegen und bitte darum, den S zurechtzuweisen. N erfährt von dem Problem (und der Mail) erst durch seinen Personalvorgesetzten.
S hat jedoch gar keinen Fehler gemacht und beschwert sich wegen des Mobbings. N ist nicht bereit, sich zu entschuldigen. Der Personalvorgesetzte möchte auch nichts in der Sache unternehmen.
S möchte das so nicht stehen lassen und wendet sich an den Schwerbehindertenvertreter.
Ist der Schwerbehindertenvertreter hierfür zuständig ? Wenn ja, was ist zu tun ?
Community-Antworten (1)
24.09.2008 um 01:56 Uhr
@sbv Schtiftl. Beschwerde nach § 84 BetrVG beim BR einreichen.
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