Erstellt am 23.09.2008 um 14:29 Uhr von pit47
Hallo audileinchen,
eine Kündigungsfrist braucht man beim Rücktritt nicht einhalten. Nach dem Rücktritt muss der BR-Vors. dann ein Ersatzmitglied zum BR-Mtgl ernennen.
Das zurückgetretende BR-Mtgl beendet mit seiner Erklärung seine BR-Tätigkeit, eine Reaktion des BR-Vors. ist nicht notwendig, wenn er nicht will.
Erstellt am 23.09.2008 um 14:31 Uhr von Weißnix
Nein audileinchen muß du nicht! Du kannst von jetzt auf gleich aufhören!
Du solltest dir aber mal überlegen warum der BR auf Arbeitnehmerseite ist.
Der BR wird nicht umsonst von der ARBEITNEHMERSEITE gewählt.
Erstellt am 23.09.2008 um 14:36 Uhr von audileinchen
Hallo Weißnix - ich hab mich total vertippt!! Ich meine natürlich ArbeitGEBER. Sorry und danke trotzdem für Antwort ;-))!!
Erstellt am 23.09.2008 um 14:40 Uhr von kinglord
Hallo audileinchen,
schade wenn man so verärgert ist und deshalb aus dem BR aussteigt. Aber denke, dass dich einige Mitarbeiter gewählt haben und dir ihr vertrauen gegeben haben. Diese Mitarbeiter haben dir ihre stimmen nur deshalb gegeben, weil sie davon überzeugt waren das du genauso denkst wie sie und ihre Interessen auch vertreten wirst.
Wenn man sich zu dem schritt, ein BR-Mitglied zu werden entscheidet, dann solte man es auch zu Ende gehen, wie Steinig der Weg auch sein mag.
Doch nun zur deiner Frage.
Wenn du mit sofortiger wirkung aus dem BR ausgetreten bist, brauchst du keine fristen einzuhalten.
Du hast nun ein Jahr Kündigungsschutz.
Gruß k.
Erstellt am 23.09.2008 um 14:54 Uhr von klinik
@audileinchen,
schade wenn wieder jemand das Boot verlässt. Ich schliesse mich kinglord an und denke dass Du durch die Wahl das vertrauen von der Belegschaft erhalten hast.
Sollte die Sache nun nicht mehr korrigierbar sein, wünsch ich Dir für deine Zukunft alles Gute!!!