Erstellt am 22.09.2008 um 20:01 Uhr von jotim
Hallo Terra,
zunächst einmal sollten die Mitarbeiter sich an den BR wenden.
Es ist zum einen eine ungerechte Behandlung, gegen die sie entweder mit einer Beschwerde (§ 84 / 85) vorgehen können oder der BR kümmert sich schon aufgrund der wahrgenommenen Probleme im Hinblick auf § 75 darum.
Sonderlich munter scheint der BR hier aber nicht zu sein, denn sonst müsste er ja mitbekommen, wenn da zwischen den Bereichen und Schichten hin und her gewechselt wird - ohne dass der BR beteiligt bzw. informiert ist.
Erstellt am 23.09.2008 um 06:33 Uhr von Terra
Wieso ist es eine ungerechte Behandlung?
Die betroffenen Mitarbeiter haben sich alle freiwillige dazu bereiterklärt und werden für die Sonderbelastung mit einen Zulage entschädigt.
Wir als Betriebsrat sind nicht beteiligt, da es sich um 1 Abteilung handelt, die in 4 Bereiche unterteilt ist (alles recht ähnliche Tätigkeiten, nur nach Produktgruppen unterteilt). Außerdem hat sich jeder Mitarbeiter mit seinem Arbeitsvertrag dazu bereit erklärt, in jedem der 4 Bereiche und Schichtmodellen zu arbeiten.
Gibt es noch Meinungen zu meiner Frage aus dem ersten Beitrag?
Gruß Terra
Erstellt am 23.09.2008 um 07:33 Uhr von Lotte
Terra,
die Mitarbeiter können ihren Unmut natürlich äußern, ob es etwas hilft steht auf einen anderen Blatt.
Mir ist Eure Meinung als BR nicht klar? Denn Eure Möglichkeiten sind bei einem ständigen Wechsel der Schichtmodelle ja ungleich größer (§ 87 (1) 2. und §91 BetrVG)
Erstellt am 23.09.2008 um 07:43 Uhr von Terra
@ Lotto
Ich glaub ich hab mich etwas verkehrt ausgedrückt. Bei uns ist es so, das ein Bereich im 1-Schichtmodell arbeitet, 2 im 2 Schichtmodell und einer 3-Schichtmodell.
Somit kann es sein, das ein Springer wochenweise in in einem anderen Modell arbeiten tut( Wir haben eine 5 Tage Woche). Manchmal ist es mittlerweile auch schon vorgekommen, das innerhalb der Woche gewechselt wurde. Natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit.
Die Schichtmodelle sind alle in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Somit zählen die genannten Paragrafen doch nicht mehr oder?
Gruß Terra
Erstellt am 23.09.2008 um 08:04 Uhr von Lotte
Terra,
ist denn ein ständiger Wechsel zwischen den Schichtmodellen in der BV erfasst?
Frage ist aber hier: Will der BR denn etwas tun? Liegt eine offizielle Beschwerde der Springer (§ 85 BetrVG) vor?
Das MBR des BR besteht laut BAG schon beim Schichtwechsel eines Mitarbeiters
Siehe BAG Urteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03.
Schwierig wird es, wenn es schon die ganze Zeit mit Genehmigung des BR so gehandhabt wird. Da könntet Ihr nur mit der Ausnahme, die jetzt zur Regel werden soll, argumentieren.