Erstellt am 21.09.2008 um 08:58 Uhr von DonJohnson
Guten Morgen.
Ich muß erst mal ein paar Fragen stellen, da ich deine nicht verstehe...
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass du in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitest?
2. Was verstößt denn bei der Versetzung nach 99 Abs 2 Satz 1 gegen diesen TV?
3. Handelt es sich denn um eine Versetzung der Kollegen, wenn auch bedingt als Krankvertretung?
4. Um welche tariflichen Zulagen handelt es sich und warum kann der AG das freiwillig zahlen wenn er doch am TV gebunden ist?
Bitte weitere Infos, sonst wird man dir hier vielleicht nicht richtig helfen können.
Erstellt am 21.09.2008 um 13:36 Uhr von jofalki
Moin!
Ja wir haben einen Tarifvertrag.
Ich bin der Meinung das der AG gegen den Tarifvertrag verstößt, da er jemanden einfach zu einen "Spezialaufgabe" einteilt, obwohl es einen Ausschreibung geben muß und er die Zulage zahlt.
Die Versetzung war krankheitsbedingt, aber diese Krankheiten waren absehbar ( Kreb und Operation) und somit planbar.
Mit de mfreiwillig meinte ich, daß der AG ja jegliche übertarifliche Zulage ohne Mitbestimmung zahlen kann.
Danke aber schon mal für die Antwort.
Erstellt am 21.09.2008 um 13:50 Uhr von DonJohnson
Ok, ich frage mal überzögen....
Warum verstößt er gegen den TV? Steht im TV dass eine innerbetriebliche Stellenausschreibung gemacht werden muß, und dass die MA so und so qualifiziert sein müßten? Kann ich mir irgendwie nciht vorstellen.
1. Du brauchst doch kein wildes Konstrukt machen! Er hätte euch natürlich vor der Versetzung informieren müssen usw. Interne Stellenausschreibung könnt ihr auch verlangen und bla bla bla.
2. Schau dir mal §99 genauer an! In Abs 1 ist mein erstens voll beschrieben. Da es sich bei der Krankheit Krebs um keine Dringlichkeit handelte wenn lange bekant, entfällt der 100!
Glaube nciht, dass euer Ablehnungsgrund gut gewählt wurde - wenn ihr jetzt nachträglich erst davon erfahrt ist sie doch eh hinfällig. Es wurde ja keine Zustimmung eingeholt - also ist das mit dem wiedersprechen so eine Sache! Ihr könntet also eine einstweilige Verfügung beantragen und werdet sie auch bekommen.
Aber so oder so - wenn schon Widerspruch, dann bitte nach 99, Abs 2 Satz 5 - und nciht wegen TV.
Und noch was die tariflichen Zulagen gibt der AG ja nciht wirklich freiwillig!!!
Erstellt am 22.09.2008 um 18:41 Uhr von jofalki
Danke erstmal.
Ich glaube ich habe mich nicht so wirklich gut ausgedrückt, aber Deine Antworten helfen mir schon weiter.
Wir sind uns nämich nicht ganz sicher ob es eine Versetzung ist, da der MA dies ja neben seinener ganz normalen Tätigkeit macht.
Es ging auch nicht um den Widerspruch, sondern wir haben unseren Chef abgemahnt.
Unser Verdivertreter meint nun aber,dass es dafür eigentlich keine rechtliche Grundlage geben würde, da es sich nicht um eine Versetzung handelt und er die Zulage ja zahlen kann wem er möchte.
Ich sehe das ein bißchen anders und wollte mal die Meinung anderer BR`s hören.