Moin!
Geht um das Mitbestimmungsrecht bei tariflichen Zulagen.
Bei uns gibt es Mitarbeiter die auf einer innerbetrieblichen ausgeschriebenen Stelle eine tarifliche Zulage bekommen. Diese Mitarbeiter wurden nun krank und unser AG hat einfach zwei MA bestimmt diesen Job zu machen. Diese machen jetzt den Job schon 4 Monate und wir haben erst letzte Woche davon erfahren. Wir als BR haben dieser Maßnahmen widersprochen, da er ja gegen traifliche Grundlagen verstößt gem § 99/II Ziff ?
Nun wird uns erzählt das dies nicht stimmt und wir gar kein Recht hatten zu widersprechen, da der AG ja Zulagen freiwillig zahlen kann.
Wollte mal Euere Meinung hören

Danke aus HH
jofalki