Im Zuge des unteren Beitrags "Misstrauen Ersatzmitglied" sind bei mir jetzt doch noch ein paar Fragen im Allgemeinen aufgetaucht:

1. Wenn Ersatzmitglieder nicht berechtigt sind an den normalen Sitzungen des "Kernteams" (also wenn niemand von den Vollmitgliedern fehlt) teilzunehmen, darf man als Ersatzmitglied dann überhaupt die Protokolle der Sitzungen erhalten?
2. Wenn ich als Ersatzmitglied etwas zur Sitzung beizutragen habe und auf einen Mißstand aufmerksam machen möchte, kann man mir die Teilnahme dann trotzdem verweigern?
3. Muss der Betriebsrat so eine Art "Frauenquote" haben? Mal angenommen die einzige Frau bei uns scheidet aus, dann rückt ja jemand nach. Muss es dann wieder eine Frau sein oder geht das dann stur nach Stimmen?
4. Als Ersatz werde immer ich dann geholt wenn die Schriftführerin fehlt, obwohl noch ein Ersatzmitglied vor mir stehen würde. Müsste dann nicht eigentlich der vor mir auf der Liste ist auch als erster Ersatz geholt werden?

Entschuldigt meine dumme Fragenstellung, aber ich bin neu und jung und es fehlt mir einfach die Erfahrung.