Ersatzmitglieder allgemein und Frauenquote
Im Zuge des unteren Beitrags "Misstrauen Ersatzmitglied" sind bei mir jetzt doch noch ein paar Fragen im Allgemeinen aufgetaucht:
- Wenn Ersatzmitglieder nicht berechtigt sind an den normalen Sitzungen des "Kernteams" (also wenn niemand von den Vollmitgliedern fehlt) teilzunehmen, darf man als Ersatzmitglied dann überhaupt die Protokolle der Sitzungen erhalten?
- Wenn ich als Ersatzmitglied etwas zur Sitzung beizutragen habe und auf einen Mißstand aufmerksam machen möchte, kann man mir die Teilnahme dann trotzdem verweigern?
- Muss der Betriebsrat so eine Art "Frauenquote" haben? Mal angenommen die einzige Frau bei uns scheidet aus, dann rückt ja jemand nach. Muss es dann wieder eine Frau sein oder geht das dann stur nach Stimmen?
- Als Ersatz werde immer ich dann geholt wenn die Schriftführerin fehlt, obwohl noch ein Ersatzmitglied vor mir stehen würde. Müsste dann nicht eigentlich der vor mir auf der Liste ist auch als erster Ersatz geholt werden?
Entschuldigt meine dumme Fragenstellung, aber ich bin neu und jung und es fehlt mir einfach die Erfahrung.
Community-Antworten (3)
17.09.2008 um 18:13 Uhr
@FWLeh Also zu Frage 1 . Natürlich sind Ersatzmitglieder nur dafür da, einzuspringen wenn ein ordentliches Mitglied fehlt, aber eben nur dann und nicht grundsätzlich, so wie es in dem unteren Beitrag gehandhabt wurde. Dann können sie auch in die Protokolle einsehen, bei deren Sitzungen sie anwesend waren. Ansonsten eben nicht. Damit ist wohl Frage 2 auch beantwortet. Zu Frage 3, ja diese Quote muss beachtet werden. Zu Frage 4, ja derjenige, der vor dir auf der Liste steht, muss auch zuerst geladen werden.
17.09.2008 um 18:41 Uhr
Es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten - lach - na, so wie jetzt vielleicht meine...
Und so antworte ich wieder mal in der mir so manchmal vorgeworfenen Art!
zu 1: das hat carrie sicherlich schon korrigiert, diesen kleinen Patzer - kann echt jedem passieren. Grundsätzlich darfst du als EBRM alle Protokolle einsehen, wo du anwesend warst. zu 2: Als EBRM darfst du nciht teilnehmen wenn alle BRM da sind und du nciht eingeladen wurdest - also ergibt sich deine Frage 2. zu 3: Ein Gremium muß auch die in der Minderheit befindlichen AN vertreten, darum gibt es diese Quote - bei euch sind es vielleicht die Frauen, in anderen Betrieben vieleicht Männer. Wird die Quote nciht eingehalten obwohl dieses möglich gewesen wäre, sind Beschlüsse nicht rechtsgültig! zu 4: ergibt sich ja
17.09.2008 um 20:51 Uhr
@ don johnson
ich kann also nicht als ErsBR des KBR zum mitglied des EBR gewählt werden? ;)))
abkürzgrinsegruß vom packerderauchdiesakkoärmelmalkrempelt
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