Erstellt am 17.09.2008 um 10:02 Uhr von Mona-Lisa
@DENNY,
eine Ermahnung zieht (noch!) keine rechtlichen Konsequenzen - sprich Androhung einer Kündigung - nach sich!
Ein Abmahnung sehr wohl........
Erstellt am 17.09.2008 um 11:12 Uhr von HF
Die Ermahnung ist eine Abmahnung ohne Warnfunktion. Sie soll den Arbeitnehmer an die Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern. Die Ermahnung erfüllt keine Sanktionsfunktion.
Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei. Die Abmahnung erfüllt somit auch eine Warnfunktion.
(BAG vom 18.01.1980 - Az: 7 AZR 75/78 -)