Jahresurlaub verfällt - bei MA mit Zeitvertrag und länger andauernder Krankheit?
Hallo, in unserem Betrieb arbeiten diverse Mitarbeiter mit Zeitverträgen, die zum 31.Oktober 2008 auslaufen. Eine Mitarbeiterin kann wegen einer länger andauernden Krankheit, wahrscheinlich auch über den 31. Okt. hinaus, ihren Jahresurlaub nicht nehmen. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, wie der nicht genommene Urlaub vergütet wird, erhielt sie die Auskunft, dass der Urlaub, wird er nicht bis zum 31. Okt. genommen, verfallen ist. Wie können wir, der Betriebsrat der Kollegen helfen.
Community-Antworten (3)
12.09.2008 um 22:39 Uhr
Hallo e2d2, vielleicht findest du etwas im Bundesurlaubsgesetz. Das der Arbeitsvertrag ausläuft ist eine Sache. Vielleicht wird der zustehende Urlaub ja eventuell dann im Geldwert vergütet. Krank ist krank, Urlaub IST Urlaub. Frag mal bei der Gewerkschaft nach die für euch zuständig ist. Letztendlich denke ich sie bekommt ja ihre Bezüge und wird als Krank in die Arbeitslosigkeit entlasssen. Tut mir leid.
12.09.2008 um 22:42 Uhr
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
15.09.2008 um 12:53 Uhr
Bitte doch komplett :) man beachte (3) Ist der Mitarbeiter noch über die nächsten 3 Monate des Folgejahres erkrankt verfällt der Urlaub. (Ausnahmen gibts nur über AV oder TV)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Zeitvertrag
ÄlterHallo... Folgendes Problem: Ein Kollege hat in der Firma seine Lehre absolviert und nach dieser, wurde er mit einen Zeitvertrag von einem Jahr eingestellt. Dieser läuft nun bald aus. Nun möchte er
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Zeitvertrag und Mutterschutz - Endet der Zeitvertrag trotz Schwangerschaft im Januar?
ÄlterEine Mitarbeiterin hat einen Zeitvertrag bis Ende Januar, wurde aber vor Abauf schwanger. Meine Frage: Endet der Zeitvertrag trotz Schwangerschaft im Januar, oder verlängert er sich automatisch, oder