Hallo,
in unserem Betrieb arbeiten diverse Mitarbeiter mit Zeitverträgen, die zum 31.Oktober 2008 auslaufen.
Eine Mitarbeiterin kann wegen einer länger andauernden Krankheit, wahrscheinlich auch über den 31. Okt. hinaus, ihren Jahresurlaub nicht nehmen. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, wie der nicht genommene Urlaub vergütet wird, erhielt sie die Auskunft, dass der Urlaub, wird er nicht bis zum 31. Okt. genommen, verfallen ist.
Wie können wir, der Betriebsrat der Kollegen helfen.