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Fort-und WB nach §§ 96-98 BetrVG - wer kann helfen?

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

kann mir jemand helfen zur betrieblichen Fort-u. Weiterbildung nach §§ 96-98 BetrVG? Wir sind ein psychiatrisches Krankenhaus. Ertsmals wird dieses Thema mit uns besprochen für das Jahr 2009, nachdem wir etwas "lauter" wurden. Also haz jemand Erfahrungen auf was wir achten müssen. Die §§ kenne ich und entsprechende BV's haben wir auch aus anderen Häusern, mir geht es um den praktischen Bezug. Danke im voraus

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Community-Antworten (2)

S
schnepfe

10.09.2008 um 22:44 Uhr

Das Thema ist für uns auch gerade brennend aktuell! Wenn du nähere Infos hast, wären wir dankbar, sie auch zu bekommen. Wo hast du denn z.B. die BV's her zu dem Thema?

Wir sind erstmal vielleicht noch einen Schritt zurück - wir haben per Beschlussfassung das Beteiligungsverfahren an allen laufenden Schulungsmaßnahmen (innerbetriebliche Fortbildung - Programmübersicht vor Veröffentlichung) sowie allen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (als personelle Einzelmaßnahme) gefordert.

K
klinik

12.09.2008 um 08:58 Uhr

Wir hatten erstmal den Berufsbildungsbedarf ermitteln lassen analog §96 BetrVG. Solltet Ihr auch tun.

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