Erstellt am 05.10.2010 um 12:58 Uhr von neskia
"Haben wir überhaupt ein Anrecht darauf?"
dazu §§96-98 BetrVG
§98 (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen
Berufsbildung MITZUBESTIMMEN.
Wie geht man so etwas sinnvollerweise an?
Hier würde sich ein Seminar anbieten. Das Thema ist so umfangreich und wichtig, dass nur Halbwissen nicht viel bringt.
Was ihr vorab jedoch machen könnt, vom AG alle Informationen über geplante Schulungen und der Vergangenheit zu verlangen. Schulungspläne, Auswahlkriterien,...
Erstellt am 05.10.2010 um 16:53 Uhr von Ulbetriebsrat
Ihr könnte auch bei der Hans-Böckler-Stiftung nachschaun, das gibt es viele Anregung und Informationen rund um das Thema Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 06.10.2010 um 11:22 Uhr von Rattle
Hallo, joedatakill
meiner meinung nach komt die mitbestimmung nur zustande "wenn" eine maßnahme vom arbeitgeber durchgeführt wird ...........vorher nicht..........wäre also eine freiwillige BV.
mfg