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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der AG über die Einladung eines Ersatzmitgliedes informiert werden?

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Nathan
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage zum Thema Ersatzmitglieder: Muss der AG über die Einladung eines Ersatzmitgliedes informiert werden? Ich hatte im BetrVG nichts darüber gefunden, aber eigentlich sollte der AG ja über den Status des Kündigungsschutzes seiner Angestellten bescheid wissen.

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

06.09.2008 um 16:31 Uhr

@Nathan, der "Status des Kündiungschutzes" wird erst interessant, wenn der AG ein Ersatzmitglied auf die Strasse setzen will! Wenn dann bei euch ne Anhörung auf den Tisch flattert, könnt ihr dementsprechend reagieren und auf den § 15 KSchG hinweisen. Abgesehen davon, hat sich das Ersatzmitglied odentlich zur Sitzung abgemeldet (!) und sein Vorgesetzter ist somit informiert. Das genügt!

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Nathan

07.09.2008 um 06:27 Uhr

Danke schön!

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