Muss der AG über die Einladung eines Ersatzmitgliedes informiert werden?
Eine Frage zum Thema Ersatzmitglieder: Muss der AG über die Einladung eines Ersatzmitgliedes informiert werden? Ich hatte im BetrVG nichts darüber gefunden, aber eigentlich sollte der AG ja über den Status des Kündigungsschutzes seiner Angestellten bescheid wissen.
Community-Antworten (2)
06.09.2008 um 16:31 Uhr
@Nathan, der "Status des Kündiungschutzes" wird erst interessant, wenn der AG ein Ersatzmitglied auf die Strasse setzen will! Wenn dann bei euch ne Anhörung auf den Tisch flattert, könnt ihr dementsprechend reagieren und auf den § 15 KSchG hinweisen. Abgesehen davon, hat sich das Ersatzmitglied odentlich zur Sitzung abgemeldet (!) und sein Vorgesetzter ist somit informiert. Das genügt!
07.09.2008 um 06:27 Uhr
Danke schön!
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