Erstellt am 05.09.2008 um 09:35 Uhr von andi66
@Löwe
Alle Kollegen die sich zur Wahl haben aufstellen lassen und mindestens eine Stimme bekommen haben sind Ersatzmitglieder.
''dürfen bei abwesenden BR-Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einfach die nächsten Kandidaten von der Wahlliste herangezogen werden''
Nicht dürfen sondern müssen.
Vorraussetzung ist alllerdings eine ''ECHTE'' Verhinderung im Sinne des Gesetzes.
Gruß Andi
Erstellt am 05.09.2008 um 10:14 Uhr von Poseidon
Hallo,
dabei aber bitte nicht vergessen das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen!!!!
MfG
Poseidon
Erstellt am 05.09.2008 um 13:39 Uhr von gabi
Löwe,
bei der Wahlversammlung der SBV wird festgelegt, wieviele Stellvertreter die SB-VP hat. Falls nur 1 Stellvertreter festgelegt wurde, darf keine andere Personal eingeladen werden, weil sie nicht Stellvertreter ist.
Viele Grüße
Gabi