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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat

H
Hoppl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in meinem Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat. Ab wieviel Mitarbeitern kann ein Betriebsrat in Kraft treten? Es ist bei uns sehr schwierig, da schlechte Arbeitsbedingungen und dazu noch viele Kollegen, die evtl. einem Betriebsrat nicht zustimmen würden. Hat man dann eine Chance, einen Betriebsrat anzuzetteln oder muß sich das Team einig sein? Danke im Voraus Hoppl

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Community-Antworten (2)

F
Fuxx

03.09.2008 um 15:24 Uhr

Hallo, Hopp BetrVG §1 ... in der Regel mindestens 5 ständigen Mitarbeitern. Und natürlich die zuständige Gewerkschaft ins Boot holen. Viel Glück!

P
Poseidon

03.09.2008 um 15:27 Uhr

Hallo Hoppl, Das BetrVG §1 sagt hierzu: § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Finde am besten noch 2 andere MA´s und gründe einen Wahlvorstand aber lasst davon nichts an den AG durchsickern. Wegen der Durchführung der Wahl holt Euch am besten die Hilfe der zuständigen GEWerkschaft, denn bei der Wahl kann meine einiges falsch machen wodurch dann das Wahlergebnis angefochten werden könnte

MfG

Poseidon

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