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Regel für das Monatsgespräch - Namen von Mitarbeitern gegen über dem Geschäftsführer nennen?

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ruby71
Jan 2018 bearbeitet

Darf der BR im Monatsgespräch Namen von Mitarbeitern gegen über dem Geschäftsführer nennen oder ist es verboten?? wie soll man sonst Probleme von Mitarbeitern benennen und lösen.

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Community-Antworten (2)

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carrie

01.09.2008 um 12:25 Uhr

@ruby71 Klar darf er! Man sollte natürlich sehr feinfühlig vorgehen. In der Regel sollte man den Mitarbeiter fragen, ob er namentlich benannt werden möchte. Je nach Problemen, kann es durchaus eine Vertragsverlängerung kosten, wenn sich befristete Mitarbeiter beschweren. Traurig aber leider selbst schon oft erlebt. Wichtig ist jedenfalls mit dem betroffenen Kollegen vorher darüber zu reden, ob er einverstanden ist. Bei einigen Dingen ist es natürlich logisch, dass ohne den Namen zu nennen, dass Problem nicht gelöst werden kann.

U
uhu

01.09.2008 um 12:48 Uhr

@ruby71 beratet eure MA und klärt sie über ihre Rechte i.S. von §§ 84 und 85 BetrVG auf; handelt es sich um konkrete Beschwerden, dann müssen Ross und Reiter benannt werden, damit der AG auch Abhilfe schaffen kann; im Monatsgespräch würde ich Namen von MA nur ins Spiel bringen, wenn die MA damit ausdrücklich einverstanden sind, also im Sinne und nach den Regeln des §85 BetrVG;

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