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Frage zur Schweigepflicht des BR's

G
gibfein8
Jan 2018 bearbeitet

In unserer letzten Sitzung, wurde der befristete Arbeitvertrag einer Kollegin bis 31.12.2008 verlängert.

Es stimmte jeder zu alle Unterschriften wurden getätigt, also somit aus meiner Sicht Fakt.

Gestern kam die Kollegin zu mir und fragte, was den nun mir ihr passiere, ob sie weiterhin beschäftigt sein würde, oder ob sie Ende September gehen müsse. Ich gab ihr zur Antwort das der Vertrag weitere 3 Monate verlängert wurde.

Jetzt zuhause kommen mir die Zweifel ob ich das hätte sagen dürfen, wegen der Schweigepflicht.

Habt Nachsicht mit mir, denn ich bin noch nicht lange im Betriebsrat. Hab auch erst 1 Seminar besucht.

Gruß gibfein8

6.141019

Community-Antworten (19)

P
pirat

30.08.2008 um 11:34 Uhr

@gibfein8, was du meinst ist, Geheimhaltungspflicht, Grundlage findest du in § 79 BetrVG mach dir keinen Kopp, ...

lies mal... http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2008/nl_0208_75414583.php

M
Mona-Lisa

30.08.2008 um 11:45 Uhr

@pirat, "gibfein" hat sicherlich keinen Fehler gemacht, aber solange der Kollege nicht offiziell - also vom AG die Verlängerung bekommt - meine ich, dass sie noch nicht rechtlich ist.....

@gibfein, ein Betriebsrat ist kein Geheimrat und es gibt nicht viel, worüber du nicht reden darfst. Guck dir den vom Freibeuter empfohlenen § mal an....

G
gibfein8

30.08.2008 um 11:46 Uhr

Hallo pirat,

herzlichen Dank. Hab mir den Link mal durchgelesen und mein flaues Gefühl im Magen hat sich aufgelöst.

Gruß

gibfein8

G
gibfein8

30.08.2008 um 11:52 Uhr

@ Mona-Lisa,

der AG hatte ja in der Sitzung unterschrieben und von uns wurde es auch abgesegnet. Von daher hätte eigentlich nicht mehr so viel dazwischen kommen können.

Aber ich werde in der nächsten Sitzung das Thema Geheimhaltung auf den Tisch bringen. Bei uns wird immer so getuschelt und einige im Gremium fühlen sich so wichtig mit ihrem Schweigen. Das nervt teilweise schon.

Lieben Dank für deine Antwort

Gruß gibfein8

P
pirat

30.08.2008 um 11:53 Uhr

Ahoi ML, @gibfein8, man sagt mir ja schon viel nach, aber dass ich jetzt als Magenaufräumer ala Rennie fungieren soll...cool..:-) Meistens heisst es, ich verursache welche...

T
ttact

30.08.2008 um 12:07 Uhr

@gibfein8

Eine andere Frage kam mir - du schriebst: "der AG hatte ja in der Sitzung unterschrieben " Was macht denn derAG IN der Sitzung????

G
gibfein8

30.08.2008 um 12:50 Uhr

@ttact

Der AG bzw. GL hatte gebeten, bei der Sitzung dabei sein zu können, da er uns über personelle Maßnahmen unterichten wollte. Unter anderem eben die oder genannte Verlängerung. Das hatte er wohl im Vorfeld mit der Vorsitzenden ausgemacht.

Er war nur einen Teil der Sitzung dabei und ging nachdem alles, was diese Fälle betraf, wieder raus.

Ich denke das ist so ganz ok.

M
Mona-Lisa

30.08.2008 um 12:55 Uhr

@gibfein, nein, das ist nicht in Ordnung!

  1. euer Vorsitzender macht das im Vorfeld schon aus...... ist er der Betriebsrat oder ihr alle?

  2. Abstimmungen werden niemals in Gegenwart des AG gemacht!

der AG kann in einer BR-Sitzung dabei sein, dann wird er zu bestimmten Themen eingeladen, er erörtert seine Ansichten und Meinungen und dann hat er den Raum zu verlassen!

P
Peanuts

30.08.2008 um 13:02 Uhr

"Ich gab ihr zur Antwort das der Vertrag weitere 3 Monate verlängert wurde."

Eine einseitige Vertragsverlängerung gibt es nicht!

Bevor Euer AG das Angebot der Vertragsverlängerung der Kollegin nicht unterbreitet hat, kann er´s sich noch anders überlegen. Und dann stehst Du ganz schön blöd da!

Der AG ist nicht verpflichtet, personelle Einzelmaßnahmen, zu denen er den BR angehört hat, umsetzen zu müssen!

G
gibfein8

30.08.2008 um 14:56 Uhr

@peanuts

Es war nicht einseitig, da der Arbeitgeber schon unterschrieben hatte. Ich habs gesehen. Danach unterschrieb noch die BV und ein ordentliches Mitglied.

@Mona-Lisa

Ich weiß das viele Dinge nicht in Ordnung sind bei uns und habe auch so einige, rechtlich fundierte Vorderungen gestellt. Seitdem redet die BRV etwas blöd von mir, lügt den Mitarbeiter was vor u.s.w. Einladungen gibt es nicht, diese werden erst nach der Sitzung mit den TOP's an das Protokoll angeheftet. Ich arbeite dran, das sich vieles ändert, doch in einem eingefahrenem Gremium ist das nur zu erreichen wenn man einen langen Atem hat. Glaub mir ich könnt manchmal kotzen und würd am liebsten alles hinschmeißen. Aber das ist ein anderes Thema und würde den Rahmen hier sprengen. Zum Ziel kann ich nur kleine Schritte wagen, da ich mich immer wieder umdrehen muß um die Hügel die hinter mir aufgetürmt werden, wieder abzutragen.

Grüssle gibfein8

P
pirat

30.08.2008 um 15:21 Uhr

@gibfein8, das Thema ist nicht neu...ich kann dir nur raten, suche dir Verbündete, entweder im BR Gremium oder bei der GEW. Ist nie verkehrt Gleichgesinnte mit dem gewissen Mass an "Ich will was zum Guten ändern" vernünftig, gesetzeskonform und langandauernt... Damit BR Arbeit nicht ad absurdum geführt wird. Bedenke, auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt ...

Mastundschotbruch

G
gibfein8

30.08.2008 um 15:31 Uhr

@Rennie (räumt den Magen auf),

das mit den Gleichgesinnten ist schwerer als angenommen, aber ich arbeite dran. Unser GEW Vertreter war mit der BRV im Bett um es mal lapidar auszudrücken, also werde ich wohl da mein süßes Leckermäulchen......... schön halten ;o)) Eine Zeitlang konnt ich nicht mehr schlafen, aber mittlerweile weiß ich das die Zeit für mich arbeiten wird.

Ahoi

gibfein8

P
Peanuts

30.08.2008 um 15:40 Uhr

"Es war nicht einseitig, da der Arbeitgeber schon unterschrieben hatte. Ich habs gesehen. Danach unterschrieb noch die BV und ein ordentliches Mitglied."

Ein Arbeitsvertrag wird bislang noch immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen!

M
Mona-Lisa

30.08.2008 um 15:51 Uhr

@peanuts, in dem ganzen Thread müsste sogar dir aufgefallen sein, dass "gibfein8" die Anhörung meint!

@gibfein8, bleib dran und leg dir ein dickes Fell zu! Aber etwas lässt mir noch keine Ruhe......... woher weisst du von dem "Stelldichein"? Wurde darüber ein Protokoll verfasst? ;-)

P
pirat

30.08.2008 um 16:01 Uhr

Ahio ML, egal wie, hört sich an wie "Sex and the City" ... oder so...egal. Es ist auf jeden Fall, kein BR relevantes Thema, eher eine soap opera.. .-)

M
Mona-Lisa

30.08.2008 um 16:29 Uhr

@gibfein8, ziehe meine Frage (leicht errötend!) zurück! :-p

@Freibeuter, zufrieden? :-)

P
pirat

30.08.2008 um 16:32 Uhr

Ahoi ML, gib fein8...das hast du aber gut gem8... ^^

P
Peanuts

30.08.2008 um 16:48 Uhr

"in dem ganzen Thread müsste sogar dir aufgefallen sein, dass "gibfein8" die Anhörung meint!"

Stell Dir vor, aus diesem Grund habe ich sogar geschrieben, dass die Anhörung des BRs nicht bedeutet, dass der AG die beschlossene Maßnahme auch umsetzen muss.

Und wenn ein BRM auf Nachfrage des ANs antwortet "das der Vertrag weitere 3 Monate verlängert wurde" ist diese Auskunft rein faktisch falsch; der Vertrag ist erst dann verlängert, wenn auch der zweite Vertragspartner = AN unterschrieben hat. Und dann würde sich ja auch eine Nachfrage erübrigen... würde ich meinen!

P
pirat

30.08.2008 um 17:06 Uhr

@Nuss, siehe @2 " gibfein" hat sicherlich keinen Fehler gemacht, aber solange der Kollege nicht offiziell - also vom AG die Verlängerung bekommt - meine ich, dass sie noch nicht rechtlich ist..... ihr seit dort ganz nah beieinander, oder? Der Lerneffekt von @gibfein8, für zukünftige Aussagen hat bestimmt schon begonnen.

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