Ist folgender Vorgang mitbestimmungspflichtig ?

Unser Unternehmen hat u.a. zwei Betriebe an zwei Standorten, die ca. 45 km auseinanderliegen. Beide Betriebe haben die gleiche Geschäftsführung, eine gemeinsame Verwaltung, einige betriebsübergreifende Vorgesetzte, zwei Betriebsräte sowie einen entsprechenden Gesamtbetriebsrat. Soweit so gut.

Bisher gab es für jeden Standort eine eigene Arbeitsschutzsitzung - nun wurde erstmals seitens der Geschäftsführung ohne vorherige Absprachen zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen. Die Einladung erging gleichermassen an ALLE bisher Beteiligten von beiden Standorten, auch an beide Betriebsräte (also nicht an den Gesamtbetriebsrat), so dass sich "nur" die Zahl der Sitzungsteilnehmer entsprechend vergrössern würde und alle Themen beider Standorte (gegenseitiger "Datenschutz"?) dann gemeinsam erörtert würden (Zeitfaktor).