Erstellt am 26.08.2008 um 13:00 Uhr von ridgeback
Erstellt am 26.08.2008 um 13:01 Uhr von mic34
§ 109 Gewerbeordnung (GewO)
Erstellt am 26.08.2008 um 13:15 Uhr von Werner
Zusätzlich zu den Beiträgen
Für allgemeine Dienstverträge gilt § 630 BGB.
Ausbildungsverhältnis ist die Erteilung des Zeugnisses auch ohne Anforderung zwingend § 16 BBiG.
Erstellt am 26.08.2008 um 15:32 Uhr von w-j-l
und gelegentlich (ausgestaltet) in Tarifverträgen.