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Einsicht in den Gesellschafter-Vertrag - für den Betriebsrat oder den Wirtschaftsausschuss?

O
Optrex
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat oder der Wirtschaftsausschuss das Recht auf Vorlage oder Einsicht in den Gesellschafter-Vertrag, wenn es sich um ein Unternehmen an dem mehrere Gesellschafter beteiligt sind, handelt?

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Community-Antworten (2)

R
Rapper22

26.08.2008 um 16:20 Uhr

Hallo Optrex,

kurz gesagt, NEIN. Es gibt dazu im BetrVG keinen Hinweis oder Vermerk, dass der BR diese Recht hat.

Rapper22

P
pirat

26.08.2008 um 17:18 Uhr

@ Optrex, hab da mal einen Auszug aus der Kommentierung zum §106 BetrVG. "Den WA geht alles an. Er braucht nicht zu begründen, warum er jetzt diese oder jene Information haben will. Dementsprechend sollten sich die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nicht mit oberflächlichen Informationen und pauschalen Behauptungen zufrieden geben, sondern ins Detail gehen, nach Auswirkungen fragen, sich Organisations- und Rationalisierungspläne, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Erfolgsberechnungen, Betriebsstatistiken, Marktanalysen, Investitionsplanungen, Bescheide von Behörden, Verträge mit anderen Unternehmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, den Gesellschaftsvertrag, Unterlagen über Beteiligungen usw. vorlegen lassen. Wo übrigens Zweifel über die Beteiligungsstrukturen des Unternehmens oder Konzerns bestehen, sollte man sich auch noch die entsprechenden Handelsregisterauszüge beim Registergericht besorgen. Die Einsicht in solche Unterlagen ist dort jedem gestattet"..

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