Erstellt am 25.08.2008 um 13:20 Uhr von uhu
@evre
lies doch mal im GEW Statut, der GO, Allg. Geschäftsbedingungen oder sonst was nach; gibt's bestimmt auch im Internet; ich würde mal sagen : mindestens 24 Monate Wartezeit einhalten und 7x Gewissensüberprüfung :-)))
Erstellt am 25.08.2008 um 13:27 Uhr von Mona-Lisa
@evre,
du kannst übergangslos wechseln, setz dich mit der gewünschten GW in Verbindung, die übernehmen dann den Schriftkram.
Erstellt am 25.08.2008 um 13:34 Uhr von Werner
@evre,
bei der IG-Metall ist die satzungsgemäße Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Zu einem Wechsel in eine andere Gewerkschaft hat Dir Mona-Lisa ja schon den richtigen Tipp gegeben.
Erstellt am 25.08.2008 um 13:42 Uhr von w-j-l
Das ist ein Forum für Betriebsräte, nicht für Gewerkschaftsmitglieder, und das ist eindeutig keine arbeits- oder betriebsverfassungsrechtliche Frage.
Erstellt am 25.08.2008 um 13:52 Uhr von Werner
@w-j-l,
das eine schließt das andere aber nicht aus ;-)
Erstellt am 25.08.2008 um 14:55 Uhr von uhu
@w-j-l
Pech, mußt du dir wohl mitansehen oder Augen zu machen; kein Admin-Eingriff an dieser Stelle; BR Arbeit ist nun mal interessenorientiert für AN