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Überstundenvergütung

C
Cassy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,es geht um Überstunden ! wir wissen,dass Überstunden der Mitbestimmung bedürfen aber was ist mit der Vergütung ? Folgender Fall : eine Mirarbeiterin hatte 100 Ü-stunden diese wurden ihr von der GL mit 350 € !!!!! vergütet aber.... nicht in bar sondern sie solle sich doch bitte im Baumarkt etwas in diesem Wert kaufen und dafür die Quittung abgeben. Hat sie auch gemacht und es erst danach erzählt.Betriebsvereinbarung dazu ist noch nicht fertig , haben wir da eine Handhabe um eventuellen neuen " Fällen " vorzubeugen ? Danke

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Community-Antworten (3)

A
Alexa

24.08.2008 um 22:24 Uhr

Hallo Cassy, Überstunden sind doch nun mal Arbeitsstunden, die mindestens so wertvoll sind, wie die normale Arbeitszeit. Also dürfen sie doch auch nicht schlechter bezahlt werden, wie die normale Arbeitszeit. Da kenn ich nur eine Ausnahme aus einem ver.di-TV der sogenannte "freiwillige Mehrleistung" mit schlechterer Vergütung bezahlt. Aber wenn das bei Euch durch BetrVereinbarung geregelt wird, solltet ihr mindestens den normalen Stundenlohn und dann einen prozentualen Zuschlag vorsehen. Oder eben eine Sachleistung als Zusatz. Ein Arbeitszeitkonto aus dem die Mehrarbeit auch mal abgefeiert werden kann (und Arbeitsplätze geschaffen werden können) ist auch eine feine Sache. Viel Erfolg!

U
uhu

25.08.2008 um 09:39 Uhr

@cassy Handhabe des BR ist, keine Überstunden mehr zu genehmigen, solange die Vergütung nicht stimmt; schreibt das eurem AG als Begründung; unbezahlte Mehrarbeit kann er rechtlich auch nicht durchsetzen; was sagt denn eure GEW dazu ?

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