Erstellt am 24.08.2008 um 20:24 Uhr von Alexa
Hallo Cassy,
Überstunden sind doch nun mal Arbeitsstunden, die mindestens so wertvoll sind, wie die normale Arbeitszeit. Also dürfen sie doch auch nicht schlechter bezahlt werden, wie die normale Arbeitszeit. Da kenn ich nur eine Ausnahme aus einem ver.di-TV der sogenannte "freiwillige Mehrleistung" mit schlechterer Vergütung bezahlt. Aber wenn das bei Euch durch BetrVereinbarung geregelt wird, solltet ihr mindestens den normalen Stundenlohn und dann einen prozentualen Zuschlag vorsehen. Oder eben eine Sachleistung als Zusatz. Ein Arbeitszeitkonto aus dem die Mehrarbeit auch mal abgefeiert werden kann (und Arbeitsplätze geschaffen werden können) ist auch eine feine Sache.
Viel Erfolg!
Erstellt am 24.08.2008 um 23:15 Uhr von carrie
@Cassy
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra6-2.htm
Erstellt am 25.08.2008 um 07:39 Uhr von uhu
@cassy
Handhabe des BR ist, keine Überstunden mehr zu genehmigen, solange die Vergütung nicht stimmt; schreibt das eurem AG als Begründung; unbezahlte Mehrarbeit kann er rechtlich auch nicht durchsetzen; was sagt denn eure GEW dazu ?