Erstellt am 22.08.2008 um 12:33 Uhr von HF
Der § 37 BetrVG regelt das eindeutig:
Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Erstellt am 23.08.2008 um 21:57 Uhr von laffo2
Hallo Walti,
HF hat schon den richtigen Paragraphen zitiert.nun meint er allerdings das der 37/3 BetrVG eindeutig ist. Ja, nur in welche Richtung? Der AG kann,wie hier richtig herauskopiert wurde, betriebsbedingte Gründe angeben, die in veranlassen werden deine Arbeitsleistung einzufordern, da für deine hochqualifizierte Tätigkeit kein adäquater Ersatz in der Firma vorrätig ist, er dich allerdings unbedingt zu diesen und diesen Zeitpunkten benötigt.
Welche Chance ich hier für dich sehe, wäre das "wissentlich" geduldete Abbummeln über einen Zeitraum von immerhin 12 Jahren & somit das Vorliegen einer betrieblichen Übung.
Des weiteren sind in solchen Fällen die sozialen familiären Umstände ebenfalls zu beachten, sowie das Benachteiligungs/Bevorteiligungsverbot für BR-M, denn werden alle BR-Ms so behandelt?Was ist bei euch, in der Firma, übliche Praxis?
Erstellt am 24.08.2008 um 23:37 Uhr von Walti
Liebe Kollegen,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich werde bei den anstehenden Ge-sprächen mit dem AG auf §37, Abs. 3 BetrVG verweisen. Damit müßte nach meinem Rechtsverständnis die Sache erledigt sein. Leider hat unsere Firma eine eigene Rechtsabteilung u. deren Rechtsverdreher sind nicht die schlechtesten. Aber ich denke laffo2 hat mir noch einige gute Argumente geliefert um meine Position zu untermauern. "Alles wird Gut"
Gruß
Walti