Mehrstunden von Betriebsräten
Hallo!
Ich bin nicht freigestelltes Betribsratsmitglied und arbeite im Wechseldienst. Dadurch nehme ich oft an Sitzungen teil die in meiner Freizeit stattfinden. Diese Mehrstunden habe ich bis jetzt abgefeiert (seit 12 Jahren) Nun will der Arbeitgeber das ich sie zu 50% abfeiere und zu 50% ausgezahlt bekomme. Ich möchte es nicht da mir die Freizeit wichtiger ist und bei Steuerklasse 1 auch kein finanzieller Anreiz besteht. Meine Frage: Kann man mich zu dieser Regelung drängen?
Für die Antwort vielen Dank im voraus, Gruß Walti
Community-Antworten (3)
22.08.2008 um 14:33 Uhr
Der § 37 BetrVG regelt das eindeutig:
Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
23.08.2008 um 23:57 Uhr
Hallo Walti,
HF hat schon den richtigen Paragraphen zitiert.nun meint er allerdings das der 37/3 BetrVG eindeutig ist. Ja, nur in welche Richtung? Der AG kann,wie hier richtig herauskopiert wurde, betriebsbedingte Gründe angeben, die in veranlassen werden deine Arbeitsleistung einzufordern, da für deine hochqualifizierte Tätigkeit kein adäquater Ersatz in der Firma vorrätig ist, er dich allerdings unbedingt zu diesen und diesen Zeitpunkten benötigt. Welche Chance ich hier für dich sehe, wäre das "wissentlich" geduldete Abbummeln über einen Zeitraum von immerhin 12 Jahren & somit das Vorliegen einer betrieblichen Übung. Des weiteren sind in solchen Fällen die sozialen familiären Umstände ebenfalls zu beachten, sowie das Benachteiligungs/Bevorteiligungsverbot für BR-M, denn werden alle BR-Ms so behandelt?Was ist bei euch, in der Firma, übliche Praxis?
25.08.2008 um 01:37 Uhr
Liebe Kollegen, erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich werde bei den anstehenden Ge-sprächen mit dem AG auf §37, Abs. 3 BetrVG verweisen. Damit müßte nach meinem Rechtsverständnis die Sache erledigt sein. Leider hat unsere Firma eine eigene Rechtsabteilung u. deren Rechtsverdreher sind nicht die schlechtesten. Aber ich denke laffo2 hat mir noch einige gute Argumente geliefert um meine Position zu untermauern. "Alles wird Gut" Gruß Walti
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