Weder im Arbeitsvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung ist dazu etwas geregelt.
Bisher wurde alles im Einzelfall geregelt, meist Übernahme der Reparaturkosten bzw. Höherstufung bei Vollkasko. Soweit, so gut. Aber eben nicht immer. Können wir auf einer schriftlichen Zusicherung oder Betriebsvereinbarung bestehen?
Der AG lässt sich nach Kostenübernahme jeweils zusichern, dass er freiwillig und Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt.
Vielen Dank für Hinweise!
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Betriebsvereinbarung
Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen kennen