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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unfallkosten bei Nutzung des Privat-PKWs für Dienstfahrten

M
Malocher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer haftet bei selbstverschuldeten Unfällen am Privat-Pkw wenn man diesen für Dienstfahrten nutzt / nutzen muss? Weder im Arbeitsvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung ist dazu etwas geregelt. Bisher wurde alles im Einzelfall geregelt, meist Übernahme der Reparaturkosten bzw. Höherstufung bei Vollkasko. Soweit, so gut. Aber eben nicht immer. Können wir auf einer schriftlichen Zusicherung oder Betriebsvereinbarung bestehen? Der AG lässt sich nach Kostenübernahme jeweils zusichern, dass er freiwillig und Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt. Vielen Dank für Hinweise!

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Community-Antworten (2)

C
carrie

20.08.2008 um 23:00 Uhr

@Malocher http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/01315/ Ich könnte dir nur eine BV über die Privatnutzung eines Dienstwagens anbieten.

P
paula

20.08.2008 um 23:42 Uhr

für diese Fälle findet grundsätzlich das Auftragsrecht aus dem BGB Anwendung (siehe §§662 BGB ff.) Danach schuldet der AG Aufwednungsersatz. Darin sind auch die Kosten für Unfälle etc. enthalten. Was anderes ergibt sich wenn der AG Spesen hierfür zahlt. Normalerweise geht man davon aus, dass der AG damit auch die Aufwendungen für eine entsprechende Vollkaskoversicherung abgelten will. Jetzt kann man dann aber noch herrlich streiten ob der AG darauf nicht hinweisen muss

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