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Niederlegen von Arbeitsaufträgen

K0
Kollege 007
Nov 2016 bearbeitet

Hallo folgende Frage:

Eine Arbeitnehmerin möchte die Projektverantwortung niederlegen. Aus ihrer Sicht fehlt der Rückhalt der Geschäftführung und die z.T. widerstrebenden Anforderungen lassen ihr keinen Freiraum für ihr eigentliches Arbeitsgebiet. Welche Möglichkeiten hat sie, wenn die Geschäftsführung bereits signalisiert hat, dass sie nicht abberufen wird?

4.27502

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

20.08.2008 um 15:01 Uhr

Projektverantwortung? Wofür? Was heißt: ".... Freiraum für ihr eigentliches Arbeitsgebiet." ?

Jaja, ich kenne auch etliche Kollegen, die gerne das tun möchten, was sie wollen, und nicht das, was sie sollen.....

K0
Kollege 007

20.08.2008 um 23:52 Uhr

Projektverantwortung fr ein Internetprojekt. Daneben hat Sie eine operative Verantwortung im Bereich Marketing. Nach meiner Einschätzung ist sie mit beiden Aufgaben 140% ausgelastet. Solange das gut geht wollen die "unternehmerischen" Kollegen ja selten BR-Unterstützung. Aber das was die Gf´s da machen ist schon eine Sauerrei. Statt Entscheidungen und Vorgaben zu machen lassen Sie die Kollegin im Projekt rödeln und erheizen. Von wollen kann keine Rede sein, die Frau ist am Ende.

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