Erstellt am 19.08.2008 um 16:45 Uhr von Mecki
Hallo batschen,
normalerweise sollte das Gremium immer vollzählig sein.
Für verhinderte Betriebsräte sind Ersatzmitlieder zu laden.
Bei evtl. Beschlüssen setzt Ihr der Gefahr aus, dass diese
unwirksam sind.
Grüße von Mecki
Erstellt am 19.08.2008 um 17:11 Uhr von Mona-Lisa
@Mecki,
Beschlüsse bei Monatsgesprächen?
Wohl eher nicht, oder? Die werden da beschlossen, wo der Betriebsrat unter sich ist, nämlich in einer Betriebsratssitzung. Der AG sollte da doch nicht auch noch Zuschauer/Zuhörer sein.... .-))
@batschen,
wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, sind Ersatzmitglieder zu laden.
§ 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechungen
Erstellt am 19.08.2008 um 20:22 Uhr von batschen
danke schön für die schnelle hilfe :-)))
Erstellt am 20.08.2008 um 21:53 Uhr von mic34
Hallo Batschen,
auch mal an den Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder denken, schon allein dashalb würde ich jede Möglichkeit nutzen diese einzuladen.
Erstellt am 20.08.2008 um 23:34 Uhr von rainer w
@batschen
.......müssen Ersatzmitglieder geladen werden,.......?
Ersatzmitglieder haben die selben rechte wie die ordendlichen, warum also die Frage ?!
Erstellt am 21.08.2008 um 08:01 Uhr von Mona-Lisa
@rainer w,
aha!
Endlich hab ich die neueste Ergänzung zum 25iger Paragraphen kennengelernt!
In meiner Fassungen vom BetrVG steht nur, dass Ersatzmitglieder Betriebsratsmitglieder für die Zeit der Verhinderung vertreten und nur in dieser Zeit die gleichen Rechte und Pflichten haben.....
Erstellt am 21.08.2008 um 21:16 Uhr von rainer w
@ Mona Lisa
...........und in dieser Zeit die gleichen Rechte und Pflichten habe.
Genau der letzt Teil ist die ganze Antwort.
Ein Pharagraph darf nicht nur gelesen, sondern auch gelebt werden.