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Ersatzmitglieder und Monatsgespräch

B
Batschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, Wir haben heute im Gremium angeregt diskutiert und uns die Frage gestellt "müssen zu einem Monatsgespräch Ersatzmitglieder geladen werden wenn Ordentliche Br's im Urlaub sind?"

mfg Batschen

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Community-Antworten (7)

M
Mecki

19.08.2008 um 18:45 Uhr

Hallo batschen,

normalerweise sollte das Gremium immer vollzählig sein. Für verhinderte Betriebsräte sind Ersatzmitlieder zu laden. Bei evtl. Beschlüssen setzt Ihr der Gefahr aus, dass diese unwirksam sind.

Grüße von Mecki

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 19:11 Uhr

@Mecki, Beschlüsse bei Monatsgesprächen? Wohl eher nicht, oder? Die werden da beschlossen, wo der Betriebsrat unter sich ist, nämlich in einer Betriebsratssitzung. Der AG sollte da doch nicht auch noch Zuschauer/Zuhörer sein.... .-))

@batschen, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, sind Ersatzmitglieder zu laden. § 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechungen

B
Batschen

19.08.2008 um 22:22 Uhr

danke schön für die schnelle hilfe :-)))

M
mic34

20.08.2008 um 23:53 Uhr

Hallo Batschen,

auch mal an den Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder denken, schon allein dashalb würde ich jede Möglichkeit nutzen diese einzuladen.

RW
rainer w

21.08.2008 um 01:34 Uhr

@batschen .......müssen Ersatzmitglieder geladen werden,.......? Ersatzmitglieder haben die selben rechte wie die ordendlichen, warum also die Frage ?!

M
Mona-Lisa

21.08.2008 um 10:01 Uhr

@rainer w, aha! Endlich hab ich die neueste Ergänzung zum 25iger Paragraphen kennengelernt! In meiner Fassungen vom BetrVG steht nur, dass Ersatzmitglieder Betriebsratsmitglieder für die Zeit der Verhinderung vertreten und nur in dieser Zeit die gleichen Rechte und Pflichten haben.....

RW
rainer w

21.08.2008 um 23:16 Uhr

@ Mona Lisa ...........und in dieser Zeit die gleichen Rechte und Pflichten habe. Genau der letzt Teil ist die ganze Antwort. Ein Pharagraph darf nicht nur gelesen, sondern auch gelebt werden.

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