gibt es einen festen zeitraum im bezug auf den br-wahltermin oder eine berechnungsgrundlage zur festlegung der zahl der wahlberechtigten "arbeitnehmer" um die zahl der betriebsratsmitglieder zu bestimmen? hab nix im BetrVG gefunden
laut interpretation der WO §4 (5), würde ich mich auf das veröffentlichte wahlausschreiben beziehen

wir müssen vorgezogene wahlen durchführen
belegschaftszahl hielt sich seit 2Jahren bei 425
der wahltermin rückt näher und befristete stellen werden nicht besetzt, so dass wir leicht unter die 400ter marke gelangen könnten

interessanterweise war zu den regulären wahlterminen die anzahl der wahlberechtigten immer unter 400 !!!!

bin gespannt auf eura auslegungen und erfahrungen