Dienstreiseauftrag bei Teilnahme an BR-Sitzungen?
Einen schönen Guten Tag an alle. Habe mal eine Frage. Bei einem unserer BR-Mitgliedern ruht wegen Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis bis Ende nächsten Jahres. Wir laden dieses Mitglied weiterhin zu BR-Sitzungen ein und haben beim AG um Rückerstattung der Fahrtkosten gebeten. Schweren Herzens hat er eingewilligt, verlangt aber, daß besagtes BR-Mitglied vor jeder Sitzung einen Dienstreiseauftrag ausfüllt und ihn der GL zukommen läßt. Ist das rechtens?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Gruß Dr.House
Community-Antworten (8)
13.08.2008 um 17:22 Uhr
Hallo Dr. House,
ich bin der Meinung, dass aufgrund der Rente, auch wenn sie nur zeitweise gewährt ist, dass BR-Mitglied draußen ist und Ihr ein Ersatzmitglied berufen müsst.
Die Fahrtkostenerstattung halte ich deshalb nicht für angebracht, aber wenn der Chef einwilligt, kanns Euch recht sein. Eine Dienst- reise kann das ehemalige BR-Mitglied meines Erachtens auch nicht ausfüllen, da er in keinem Arbeitsverhältnis steht.
Grüße,
Mecki
13.08.2008 um 17:47 Uhr
@mecki: Dürfen Rentner arbeiten? Ich denke doch ja... Und es ist eine Erwerbs_minderungs_rente, keine Erwerbs_unfähigkeits_rente - eben weil die langfristige Prognose nicht negativ ist... Also auch einem Nicht-BR könnte der ArbGeb kaum "krankheitsbedingt" kündigen. Das Arbeitsverhältnis ist demnach eben nicht beendet, sondern es ruht lediglich...
13.08.2008 um 18:02 Uhr
Hallo Petrus,
dem Betriebsrat dürfen nur Arbeitnehmer gemäß § 5 BetrVG angehören. Rentner nicht, egal ob EU-Rentner oder Erwerbs- minderungsrentner oder Rentner auf Zeit.
Grüße,
Mecki
13.08.2008 um 18:05 Uhr
@Dr. House: Ich schätze mal, dass der der "normale" Weg ist, in eurer Fa. an Reisekosten zu kommen: Dienstreiseantrag - Genehmigung - Reise - Spesenabrechnng - Überweisung. Ist ja auch für Dienstreisen unter normalen Umständen ein logischer Ablauf. Selbst für Reisetätigkeit des BR habe ich damit kein Problem, solange der Punkt "Genehmigung" kein Problem wird, sondern "schweren Herzens" erledigt wird. Und nun für einen Sonderfall eine Ausnahmeregelung zu treffen, die dann auch noch ISO900x-konform sein soll... Da ist es IMHO für alle der einfachste Weg, sich mit Papier sinnlos totzuwerfen, auch wenns schade um die Bäume ist :-/ Füllt den Wisch schweren Herzens aus, der Chef unterschreibt noch schwereren Herzens den Zahlungsauftrag - und St. Bürokratius lächelt...
Wobei mir da einfällt: Bei uns in der Firma gibt es bei entsprechendem Bedarf "Dauergenehmigungen", um z.B. zweimal die Woche zum Kunden zu fahren. Gilt dann für die Projektlaufzeit oder 6 Monate oder so...
13.08.2008 um 18:10 Uhr
@Mecki: "Rentner nicht" - Wo steht das?
13.08.2008 um 19:17 Uhr
Hallo Petrus,
Du bringst mich ins Schwitzen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sein muss und weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet
Du kannst aber Recht haben, wenn man davon ausgeht und das Arbeitsverhältnis nur ruht (wie z.B. bei Wehrdienstleistenden oder beim Erziehungsurlaub). Aber ich finde dazu auch keine 100-prozentige Rechtsliteratur.
Wäre schön, wenn wir hier Klarheit hätten.
Grüße,
Mecki
13.08.2008 um 19:20 Uhr
Das Problem ist, wir haben keine Ersatzmitglieder mehr. Unser BR ist wegen Ausgliederungen schon arg geschrumpft. Da es eine zeitlich begrenzte Rente ist, bleibt das BR-Mitglied im Amt, kann auf 400,- Euro Basis etwas hinzuverdienen. Sie kommt auch nur, wenn es ihr gesundheitlich einigermaßen geht.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Dr.House
13.08.2008 um 21:56 Uhr
@Dr. House, die eigentliche Frage, ob ein Dienstreiseauftrag einzureichen ist, berührt die Diskussion von Petrus und Mecki erstmal nicht. Da die GL sowieso über die Zeiten der Betreibsratssitzungen informiert wird, spricht doch nichts gegen diesen Dienstreiseauftrag, da die Bewilligung sowieso beim Betriebsrat liegt. Ich verstehe die Forderung so, als sei dies für die ordnungsgemäße Buchführung notwendig.
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