Erstellt am 13.08.2008 um 15:22 Uhr von Mecki
Hallo Dr. House,
ich bin der Meinung, dass aufgrund der Rente, auch wenn sie
nur zeitweise gewährt ist, dass BR-Mitglied draußen ist und
Ihr ein Ersatzmitglied berufen müsst.
Die Fahrtkostenerstattung halte ich deshalb nicht für angebracht,
aber wenn der Chef einwilligt, kanns Euch recht sein. Eine Dienst-
reise kann das ehemalige BR-Mitglied meines Erachtens auch nicht
ausfüllen, da er in keinem Arbeitsverhältnis steht.
Grüße,
Mecki
Erstellt am 13.08.2008 um 15:47 Uhr von Petrus
@mecki:
Dürfen Rentner arbeiten? Ich denke doch ja...
Und es ist eine Erwerbs_minderungs_rente, keine Erwerbs_unfähigkeits_rente - eben weil die langfristige Prognose nicht negativ ist... Also auch einem Nicht-BR könnte der ArbGeb kaum "krankheitsbedingt" kündigen. Das Arbeitsverhältnis ist demnach eben nicht beendet, sondern es ruht lediglich...
Erstellt am 13.08.2008 um 16:02 Uhr von Mecki
Hallo Petrus,
dem Betriebsrat dürfen nur Arbeitnehmer gemäß § 5 BetrVG
angehören. Rentner nicht, egal ob EU-Rentner oder Erwerbs-
minderungsrentner oder Rentner auf Zeit.
Grüße,
Mecki
Erstellt am 13.08.2008 um 16:05 Uhr von Petrus
@Dr. House:
Ich schätze mal, dass der der "normale" Weg ist, in eurer Fa. an Reisekosten zu kommen: Dienstreiseantrag - Genehmigung - Reise - Spesenabrechnng - Überweisung. Ist ja auch für Dienstreisen unter normalen Umständen ein logischer Ablauf. Selbst für Reisetätigkeit des BR habe ich damit kein Problem, solange der Punkt "Genehmigung" kein Problem wird, sondern "schweren Herzens" erledigt wird.
Und nun für einen Sonderfall eine Ausnahmeregelung zu treffen, die dann auch noch ISO900x-konform sein soll... Da ist es IMHO für alle der einfachste Weg, sich mit Papier sinnlos totzuwerfen, auch wenns schade um die Bäume ist :-/
Füllt den Wisch schweren Herzens aus, der Chef unterschreibt noch schwereren Herzens den Zahlungsauftrag - und St. Bürokratius lächelt...
Wobei mir da einfällt: Bei uns in der Firma gibt es bei entsprechendem Bedarf "Dauergenehmigungen", um z.B. zweimal die Woche zum Kunden zu fahren. Gilt dann für die Projektlaufzeit oder 6 Monate oder so...
Erstellt am 13.08.2008 um 16:10 Uhr von Petrus
@Mecki: "Rentner nicht" - Wo steht das?
Erstellt am 13.08.2008 um 17:17 Uhr von Mecki
Hallo Petrus,
Du bringst mich ins Schwitzen. Bisher bin ich davon ausgegangen,
dass ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sein muss und
weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet
Du kannst aber Recht haben, wenn man davon ausgeht und
das Arbeitsverhältnis nur ruht (wie z.B. bei Wehrdienstleistenden
oder beim Erziehungsurlaub). Aber ich finde dazu auch keine
100-prozentige Rechtsliteratur.
Wäre schön, wenn wir hier Klarheit hätten.
Grüße,
Mecki
Erstellt am 13.08.2008 um 17:20 Uhr von Dr.House
Das Problem ist, wir haben keine Ersatzmitglieder mehr. Unser BR ist wegen Ausgliederungen schon arg geschrumpft. Da es eine zeitlich begrenzte Rente ist, bleibt das BR-Mitglied im Amt, kann auf 400,- Euro Basis etwas hinzuverdienen.
Sie kommt auch nur, wenn es ihr gesundheitlich einigermaßen geht.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Dr.House
Erstellt am 13.08.2008 um 19:56 Uhr von Matze24
@Dr. House,
die eigentliche Frage, ob ein Dienstreiseauftrag einzureichen ist, berührt die Diskussion von Petrus und Mecki erstmal nicht.
Da die GL sowieso über die Zeiten der Betreibsratssitzungen informiert wird, spricht doch nichts gegen diesen Dienstreiseauftrag, da die Bewilligung sowieso beim Betriebsrat liegt.
Ich verstehe die Forderung so, als sei dies für die ordnungsgemäße Buchführung notwendig.