Hallo,

wir haben im Zuge einer Fusion (aus 3 mach 1 nun 240 Mitarbeiter) eine Kollektivvereinbarung darüber geschlossen, bis zum Ende des Übergangsmandates alle drei Betriebsräte (insgesamt 17) im Zuge der Rechtsnachfolge weiter für die jeweiligen Betriebsteile arbeiten zu lassen, wohl aber mit der Absicht dieses gemeinsam nach oben zu regeln und zu kommunizieren!
Da bei unserer MA Zahl von 240 ein BA zu wählen ist, hier nun meine Frage:
Wie setzen wir diese BA zusammen, da ja je drei BRV und Stellvertreter vorhanden sind!
Kann man hier wiederum im Zuge eines Kollektivvereinbarung den §27 Abs.1 BetrVG rechtlich unbedenklich frei auslegen???
Vielen Dank im Voraus!!!