qualifiziertes Zwischenzeugnis ?
hallo,
unser neuer personalchef, sagt, dass er keine qualifizierten zwischenarbeitszeugnisse mehr ausstellen will, es sei denn es will sich ein arbeitnehmer woanders bewerben ?
ich bin mir aber sicher irgendwo gelesen zu haben, dass jeder arbeitnehmer einmal im jahr ein quanifiziertes arbeitszeugnis anfordern kann, auch ohne begruendung ?
liege ich da richtig ? und falls ja wo steht das nochmals ?
danke
gruss stefan allgaeu
Community-Antworten (12)
09.08.2008 um 12:38 Uhr
09.08.2008 um 12:53 Uhr
@HaveFun, NÖÖ..... Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein AN gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Davor steht dem AN lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann z. Bsp. bestehen, wenn der AG dem AN demnächst kündigen will oder der AN selbst an einer Kündigung interessiert ist. Dann soll das Zwischenzeugnis dem AN die Suche nach einem neuen Job erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines UN, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen....
09.08.2008 um 13:15 Uhr
hallo,
erstmal danke fuer die schnellen antworten.
wenn also der vorgestetze in einer abteilung gewechselt hat, hat der arbeitnehmer das recht ein zwischenzeugnis zu verlangen ? (vom neuem vorgesetzen ?)
danke
gruss stefan allgaeu
09.08.2008 um 13:16 Uhr
@HaveFun Natürlich vom alten Chef, der Neue kann dich ja logischerweise noch nicht beurteilen ;-)
09.08.2008 um 13:19 Uhr
Ahoi carrie, nun, geht doch....grins
10.08.2008 um 21:25 Uhr
@pirat Puuuh...Glück gehabt ;-))
11.08.2008 um 12:36 Uhr
hallo,
folgende situation:
der alte vorgesetze hat gewechselt, von diesem hat der arbeitnehmer ein arbeitszeugnis (zwischen) bekommen, jetzt nachdem der neue vorgesetze ein jahr da ist, will der arbeitnehmer auch von diesem ein zwischenarbeitszeugnis haben um zu sehen wie ihn der neue vorgesetze bewertet..
hat der arbeitnehmer das recht dazu ?
danke
gruss stefan allgaeu
11.08.2008 um 13:20 Uhr
@HaveFun,
ähm, die Regularien stehen doch ausführlich in @2, oder?
Er gäbe noch ....das Argument, sich bei einer neuen Arbeitsstelle bewerben zu wollen....
14.10.2008 um 20:46 Uhr
hallo folgendes,
wenn man als grund fuer das qualifizierte zwischenzeugnis angibt, dass man es fuer eine behoerde oder auch fuer eine weiterbildung braucht, muss man dem ag dann auch mitteilen fuer welche behoerde man dies benoetig ?
bei uns geht es darum dass jemand schon 2007 ein qualifiziertes zwischenzeugnis beantragt hat und jetzt wieder eines benoetigt um sich woanders zu bewerben dies will sie aber nicht so sagen sie benoetigt nur ein aktuelles qualifiziertes zeugnis was kann man sonst noch als grund angeben ?
danke
gruss stefan allgaeu
14.10.2008 um 21:53 Uhr
"bei uns geht es darum dass jemand schon 2007 ein qualifiziertes zwischenzeugnis beantragt hat und jetzt wieder eines benoetigt um sich woanders zu bewerben "
Schon mal darüber nachgedacht, dass es nicht unbedingt vorteilhaft ist, seiner Bewerbung ein aktuelles qualifiziertes Zwischenzeugnis beizufügen?
Ein potentieller AG könnte durchaus auf die Idee kommen, das so zu werten, dass der aktuelle AG diese/n MA gerne loswerden möchte...
15.10.2008 um 19:28 Uhr
na ja der neue ag will aber eines - das ist das problem...
gruss stefan allgaeu
15.10.2008 um 20:02 Uhr
@ allgueer, IMHO....ein neuer AG weiss, dass ein Bewerber in ungekündigter Position in der Regel kein Zwischenzeugnis vorweisen kann.
"benoetigt nur ein aktuelles qualifiziertes zeugnis was kann man sonst noch als grund angeben ?"...
Triftige Gründe....Auszug aus dem BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages...ähm,mit ein wenig Phantasie...
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