Erstellt am 09.08.2008 um 10:38 Uhr von carrie
@HaveFun
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis/arbeitszeugnis.htm
Erstellt am 09.08.2008 um 10:53 Uhr von pirat
@HaveFun,
NÖÖ.....
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein AN gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Davor steht dem AN lediglich in *Ausnahmefällen* die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann z. Bsp. bestehen, wenn der AG dem AN demnächst kündigen will oder der AN selbst an einer Kündigung interessiert ist. Dann soll das Zwischenzeugnis dem AN die Suche nach einem neuen Job erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines UN, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen....
Erstellt am 09.08.2008 um 11:15 Uhr von HaveFun
hallo,
erstmal danke fuer die schnellen antworten.
wenn also der vorgestetze in einer abteilung gewechselt hat, hat der arbeitnehmer das recht ein zwischenzeugnis zu verlangen ? (vom neuem vorgesetzen ?)
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 09.08.2008 um 11:16 Uhr von carrie
@HaveFun
Natürlich vom alten Chef, der Neue kann dich ja logischerweise noch nicht beurteilen ;-)
Erstellt am 09.08.2008 um 11:19 Uhr von pirat
Ahoi carrie,
nun, geht doch....*grins*
Erstellt am 10.08.2008 um 19:25 Uhr von carrie
@pirat
Puuuh...Glück gehabt ;-))
Erstellt am 11.08.2008 um 10:36 Uhr von HaveFun
hallo,
folgende situation:
der alte vorgesetze hat gewechselt, von diesem hat der arbeitnehmer ein arbeitszeugnis (zwischen) bekommen, jetzt nachdem der neue vorgesetze ein jahr da ist, will der arbeitnehmer auch von diesem ein zwischenarbeitszeugnis haben um zu sehen wie ihn der neue vorgesetze bewertet..
hat der arbeitnehmer das recht dazu ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 11.08.2008 um 11:20 Uhr von pirat
@HaveFun,
ähm, die Regularien stehen doch ausführlich in @2, oder?
Er gäbe noch ....das Argument, sich bei einer neuen Arbeitsstelle bewerben zu wollen....
Erstellt am 14.10.2008 um 18:46 Uhr von HaveFun
hallo folgendes,
wenn man als grund fuer das qualifizierte zwischenzeugnis angibt, dass man es fuer eine behoerde oder auch fuer eine weiterbildung braucht, muss man dem ag dann auch mitteilen fuer welche behoerde man dies benoetig ?
bei uns geht es darum dass jemand schon 2007 ein qualifiziertes zwischenzeugnis beantragt hat und jetzt wieder eines benoetigt um sich woanders zu bewerben dies will sie aber nicht so sagen sie benoetigt nur ein aktuelles qualifiziertes zeugnis was kann man sonst noch als grund angeben ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 14.10.2008 um 19:53 Uhr von peanuts
"bei uns geht es darum dass jemand schon 2007 ein qualifiziertes zwischenzeugnis beantragt hat und jetzt wieder eines benoetigt um sich woanders zu bewerben "
Schon mal darüber nachgedacht, dass es nicht unbedingt vorteilhaft ist, seiner Bewerbung ein aktuelles qualifiziertes Zwischenzeugnis beizufügen?
Ein potentieller AG könnte durchaus auf die Idee kommen, das so zu werten, dass der aktuelle AG diese/n MA gerne loswerden möchte...
Erstellt am 15.10.2008 um 17:28 Uhr von HaveFun
na ja der neue ag will aber eines - das ist das problem...
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 15.10.2008 um 18:02 Uhr von pirat
@ allgueer,
IMHO....ein neuer AG weiss, dass ein Bewerber in ungekündigter Position in der Regel kein Zwischenzeugnis vorweisen kann.
"benoetigt nur ein aktuelles qualifiziertes zeugnis was kann man sonst noch als grund angeben ?"...
*Triftige Gründe*....Auszug aus dem BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages...ähm,mit ein wenig Phantasie...