Erstellt am 08.08.2008 um 10:57 Uhr von Konrad
Hallo Günther123
Nach § 40 BetrVG hat der AG dem BR alle erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitsgerichte beurteilen die „Erforderlichkeit“ nach den betrieblichen Umständen. Wenn im Betrieb ein Laptop betriebsüblich ist und der BRV viel unterwegs ist, besteht durchaus Anspruch auf so ein Sachmittel.
Erstellt am 08.08.2008 um 18:52 Uhr von Kölner
@Günther123
Entschuldige meine Unwissenheit...
...warum ist man als BRV in einem Dienstleistungsunternehmen viel unterwegs?