W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellv. Marktleiterin soll abgesezt werden - was können wir als BR tun?

G
gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Unsere 3 Stellv. leiterin soll abgesetzt werden. man wirft ihr dinge vor ,für die sie zum teil nichts kann. sie soll auf ihre stelle verzichten, daher weniger lohn bekommen und mit 5 stunden runter gehen. Marktleitung hat ihr bis freitag bedenkzeit gegeben, sie soll einen Änderungsvertrag unterschreiben. Marktleitung und Stellv. machen ihr das leben jetzt schon zur hölle. wir sehen nicht ein das sie so behandelt wird, sie ist eine fleißige frau. nur weil eine neue in den startlöchern sitzt, die der cheffin besser in den kram passt, soll sie gehen. was können wir tun, was kann sie tun.

5.46409

Community-Antworten (9)

C
carrie

07.08.2008 um 00:33 Uhr

@gizmo http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm Wichtig: Der Punkt in dem es darum geht, solche Angebote unter Vorbehalt zu unterschreiben, ist wichtig.

P
paula

07.08.2008 um 00:45 Uhr

@carrie

wir sprechen nicht von einer Änderungskündigung! Was soll da der Vorbehalt? Der Weg zum Arbeitsgericht ist hier nicht eröffnet.

Wir sind im Bereich der Vertragsfreiheit! Wenn Sie es tut dann muss sie wissen auf was sie sich da einläßt! Der BR ist bei der Verstzung im Boot aber das wird auch nicht helfen. Je nach Drucksituation könnte ihr nach Unterschrift vielleicht § 123BGB helfen

C
carrie

07.08.2008 um 01:59 Uhr

@gizmo und paula Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle:

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung_direktionsrecht.htm

Ich bin einfach so frech und behaupte, dass es keine normale Versetzung ist.

P
pirat

07.08.2008 um 07:31 Uhr

Ahoi carrie, danke für das Licht .-)

@gizmo, trotzdem hielte ich noch etwas mehr davon, zum Erleuchten... Das sieht mir doch ganz nach diesem gewissen Wort aus.... rausekeln. Gibt es Zeugen für die Vorfälle, dokumentier die Kollegin diese? Hat sie von ihrem Beschwerderecht gebrauch gemacht? Ist sie in der GEW?

P
paula

07.08.2008 um 12:45 Uhr

@carrie

das hat nichts mit frech zu tun sondern mit Verdrehung der Tatsachen. Es gibt vorliegend keinen Hinweis dass der AG eine Änderungskündigung aussprechen will. Wenn er das tun möchte bin ich bei Dir aber zur Zeit sehe ich es nicht....

Da halte ich mich dann lieber mal an die Tipps vom Freibeuter der Meere

C
carrie

07.08.2008 um 17:27 Uhr

@paula Ich gebe mich geschlagen, so wie es geschrieben ist, bin ich einfach davon ausgegangen, dass eine Änderungskündigung folgen wird. Sorry! ;-)

G
gizmo

07.08.2008 um 23:56 Uhr

danke liebe Mitstreiter, ihr habt es richtig bemerkt es handelt sich um ein rausekeln!! ist es nicht so das wir nach § 99unsere zustimmung verweigern können, oder treten wir damit ins fettnäpfchen????

L
Lotte

08.08.2008 um 00:21 Uhr

gizmo, hält die Kollegin dem Druck stand und unterschreibt den neuen AV nicht? Dann könnt Ihr einer möglichen Versetzung widersprechen oder einer Änderungskündigung. Der Einstellung einer neuen Kollegin könntet Ihr dann auch eher widersprechen. Dem neuen AV der Kollegin zu widersprechen halte ich im Falle einer Unterschrift der Kollegin nicht für ratsam.

P
paula

08.08.2008 um 02:54 Uhr

ich habe ja schon geschrieben, dass der BR nach § 99 BetrVG im Boot ist. Nur welchen Ablehungsgrund habt ihr denn wenn die MA hier unterschreibt? und wenn ihr widersprecht... welche Karten habt Ihr denn in dem Spiel was folgen wird. Sicher könnt ihr im Rahmen des §99 BetrVG agieren. Aber letztendlich wird der AG das bessere Ende für sich haben wenn die Kollegin sich nicht wehrt. Wenn sie nicht unterschreibt dann läuft die Sache anders und wir ihr habt bald andere Sachen auf dem Tisch

Ihre Antwort