Erstellt am 06.08.2008 um 22:33 Uhr von carrie
@gizmo
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm
Wichtig: Der Punkt in dem es darum geht, solche Angebote unter Vorbehalt zu unterschreiben, ist wichtig.
Erstellt am 06.08.2008 um 22:45 Uhr von paula
@carrie
wir sprechen nicht von einer Änderungskündigung! Was soll da der Vorbehalt? Der Weg zum Arbeitsgericht ist hier nicht eröffnet.
Wir sind im Bereich der Vertragsfreiheit! Wenn Sie es tut dann muss sie wissen auf was sie sich da einläßt! Der BR ist bei der Verstzung im Boot aber das wird auch nicht helfen. Je nach Drucksituation könnte ihr nach Unterschrift vielleicht § 123BGB helfen
Erstellt am 06.08.2008 um 23:59 Uhr von carrie
@gizmo und paula
Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung_direktionsrecht.htm
Ich bin einfach so frech und behaupte, dass es keine normale Versetzung ist.
Erstellt am 07.08.2008 um 05:31 Uhr von pirat
Ahoi carrie, danke für das Licht .-)
@gizmo,
trotzdem hielte ich noch etwas mehr davon, zum Erleuchten...
Das sieht mir doch ganz nach diesem gewissen Wort aus.... *rausekeln*.
Gibt es Zeugen für die Vorfälle, dokumentier die Kollegin diese?
Hat sie von ihrem Beschwerderecht gebrauch gemacht?
Ist sie in der GEW?
Erstellt am 07.08.2008 um 10:45 Uhr von paula
@carrie
das hat nichts mit frech zu tun sondern mit Verdrehung der Tatsachen. Es gibt vorliegend keinen Hinweis dass der AG eine Änderungskündigung aussprechen will. Wenn er das tun möchte bin ich bei Dir aber zur Zeit sehe ich es nicht....
Da halte ich mich dann lieber mal an die Tipps vom Freibeuter der Meere
Erstellt am 07.08.2008 um 15:27 Uhr von carrie
@paula
Ich gebe mich geschlagen, so wie es geschrieben ist, bin ich einfach davon ausgegangen, dass eine Änderungskündigung folgen wird. Sorry! ;-)
Erstellt am 07.08.2008 um 21:56 Uhr von gizmo
danke liebe Mitstreiter, ihr habt es richtig bemerkt es handelt sich um ein rausekeln!!
ist es nicht so das wir nach § 99unsere zustimmung verweigern können, oder treten wir damit ins fettnäpfchen????
Erstellt am 07.08.2008 um 22:21 Uhr von Lotte
gizmo,
hält die Kollegin dem Druck stand und unterschreibt den neuen AV nicht? Dann könnt Ihr einer möglichen Versetzung widersprechen oder einer Änderungskündigung. Der Einstellung einer neuen Kollegin könntet Ihr dann auch eher widersprechen. Dem neuen AV der Kollegin zu widersprechen halte ich im Falle einer Unterschrift der Kollegin nicht für ratsam.
Erstellt am 08.08.2008 um 00:54 Uhr von paula
ich habe ja schon geschrieben, dass der BR nach § 99 BetrVG im Boot ist. Nur welchen Ablehungsgrund habt ihr denn wenn die MA hier unterschreibt? und wenn ihr widersprecht... welche Karten habt Ihr denn in dem Spiel was folgen wird. Sicher könnt ihr im Rahmen des §99 BetrVG agieren. Aber letztendlich wird der AG das bessere Ende für sich haben wenn die Kollegin sich nicht wehrt. Wenn sie nicht unterschreibt dann läuft die Sache anders und wir ihr habt bald andere Sachen auf dem Tisch